REWE, ALDI, Edeka und Co. darf ich fremde Produkte mitbringen?
Hallo,
nach einer kleinen hitzigen Diskussion mit einem Sicherheitsmann, frage ich mich ob es erlaubt ist eigene Waren bzw. Waren von der Konkurrenz in ein anderes Lebensmittel Geschäft mitzubringen (natürlich mit Kassenbeleg).
Es kam hier oft vor das einige User nur Punkte sammeln wollte, bitte ernsthafte und produktive antworten. Gerne jemand der im Einzelhandel arbeitet oder sich mit der Rechtslage auskennt.
Vielen lieben Dank für eure Zeit!
14 Antworten
Du meinst, wenn du sie in der Tasche hast, die du mitbringst? Natürlich ist das erlaubt, denn juristisch ist auch die Kleidung, die du anhast, ein "fremdes Produkt". Er hat insofern aber Recht als dir bewusst sein muss, dass du Verwirrung vermeiden könntest, wenn du die anderen Sachen einfach im Auto lassen würdest. Von daher: Spar dir nächstes Mal die Diskussion und lass die Sachen draußen, dann gibt's auch keinen Ärger.
"Ein konkreter Verdammt". Super Buchtitel. Darf ich den haben? XD
"verdammt" ich ärger mich wohl noch, meine verdacht :D
Das (ver)dachte ich mir ;)
deinen kommentar habe ich jetzt erst gesehen und mich weggeschmissen :D lol (buchtitel)
Das kommt auf Deinen Arbeitsvertrag an und auch was es für eine Firma ist. Sie dürfen aber nicht von Dir verlangen, dass Du die Produkte, die es woanders auch gibt, in Deinem Betrieb zu einem höheren Preis zu kaufen. Ein Eishersteller kann z.B. von seinen Mitarbeitern verlangen in der Eisproduktion keine anderen Lebensmittel außer das eigene Eis (kostenlos) zu essen und alle anderen Lebensmittel nur außerhalb des Werkes zu verzehren.
Nein nein, ich meine aus der Sicht eines Kunden :)
Einige Supermärkte stellen im Eingangsbereich Schließfächer zur Verfügung und verbieten die Mitnahme von tacshen etc. (also auch Fremdprodukten) in den Supermarkt. daran musst Du Dich halten.
Wenn Du schon einen Einkauf dabei hast und ins nächste Geschäft gehst, dort keine Möglichkeit zur Unterbringung des anderen Einkaufs hast - dann wirst Du ihn ja mit hinein nehmen müssen!
Natürlich kann es dabei paassieren, dass jemand den Inhalt kontrollieren will - dann eignet sich ein Kassenbeleg natürlich sehr gut.
Das kann Dir keiner verbieten, jedoch solltest Du die Kassenbons dabei haben und den Verkäufer darauf hinweisen. Bei Media Markt musst Du dies machen, evtl musst Du die Ware abgeben und bekommst diese nach dem Einkauf zurück. Alternativ stehen Schliessfächer zur Verfügung. Generell wird es Dir sicher keiner verbieten, obwohl er es dürfte, da er ja Hausrecht besitzt.(wäre aber schlechte Werbung für den Laden). Also, Kassenzettel behalten und am Eingang Bescheid geben, dann kann nichts schiefgehen.
Genau das frage ich mich, gibt es da keine gesetzliche Regelung. In den AGBs darf schließlich auch nicht alles frei nach Schnauze stehen.
Das Hausrecht hat jeder, auch der Wirt einer Eckkneipe, oder auch Du selbst zuhause. Dazu bedarf es keinen AGB's. Somit darf er die Regeln aufstellen, sollte diese aber aushängen. So steht bei manchen Märkten am Eingang auch der Hinweis, mitgebrachte Waren dem Personal vor Betreten des Ladens anzumelden.
das stimmt alles ,aber bei den meisten läden (bei irgendwelchen ketten)ist es verallgemeinert...heißt : rewe erlaubt es ,mediamarkt hat schließfächer /abgaben /kassenbon pflicht ...
Natürlich kann ich, wenn ich auf Einkaufstour bin, nacheinander mehrere Lebensmittelläden betreten.
Ich habe aber auch immer ein schlechtes Gefühl dabei, vor allem, wenn die Läden die gleiche Produktpalette haben.
In vielen Läden gibt es auch Schließfächer, in die man seinen mitgebrachten Einkauf einschließen kann.
Im Zweifel würde ich einen Ladenmitarbeiter ansprechen und auch meinen vorherigen Einkauf aufmerksam machen. Dabei wäre ich auch einverstanden, meinen Einkauf irgendwo im Laden beaufsichtigt abzustellen.
Ähnliches habe ich auch schon oft erlebt, wenn ich mit Computerzeitschriften/-Büchern in den nächsten laden komme. Dann mache ich gleich beim Betreten des Ladens auf mich aufmerksam.
Nur stell die ein Geschäft vor welches sehr viele Kunden hat, ich denke es wäre nicht im Sinne der Verkäufer wenn sie permanent von der Kasse abgelenkt werden würden.
Motorisiert bin ich nicht, höchstens ein Fahrrad und da wäre der Diebstahl leider vorprogrammiert. Naja eine Kontrolle darf ja nur bei einem Konkreten verdammt durchgeführt werden.