Wer ist Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik?
Leibe Freunde,
ich habe heute einen Brief von Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik mit folgendem Text bekommen:
Ich habe ihre Webseite oberhin angeschaut, aber keine §§ zu den Gesetze/Regeln gefunden.
Wie soll ich die nehmen? Ist das etwas wichtiges oder ich kann ihren Brief ignorieren? Ich möchte keine Informationen über mein Unternehmen mitteilen, wenn es per Gesetz nicht erforderlich ist.
3 Antworten
Du solltest den Brief ernst nehmen und nicht ignorieren.
Dir BGHW ist einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und damit eine der deutschen Sozialversicherungen.
Mitgliedschaft ist gesetzliche Pflicht.
Alle §§, die Du suchst, findest Du im SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch)
Hoi.
Du bist eh zu spät dran....
§ 192 SGB VII Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren(1) Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
- die Zahl der Versicherten,
- den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
- in den Fällen des § 130 Abs. 2 und 3 den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten
mitzuteilen.
(2) Die Unternehmer haben Änderungen von
- Art und Gegenstand ihrer Unternehmen, die für die Prüfung der Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger von Bedeutung sein können,
- Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen,
- sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge
innerhalb von vier Wochen dem Unfallversicherungsträger mitzuteilen.
Nein da bist laut Gesetz verplicht. Auch zu der Anmeldung und den Beiträgen. Und dann kommen die auch noch bei Dir an und prüfen die Arbeitsbedingungen.
Aber wenn Du Dich da nicht einornden kannst. Mach es hiermit:
https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/berufsgenossenschaften-zustaendigkeiten-verzeichnis-liste/