Wer hat recht ASOS oder ich?

1 Antwort

Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit ASOS geschlossen. Sie haben ihren Teil erfüllt und dir die Ware zugeschickt. Im Online-Handel kannst du den Kaufvertrag natürlich 14 Tage lang widerrufen, was du aber offensichtlich nicht gemacht hast. Das bloße Nichtabholen des Pakets (also im Prinzip eine Annahmeverweigerung) stellt keinen gültigen Widerruf dar, da du damit den Widerruf nicht eindeutig erklärst.

Insofern gehört die Uhr jetzt dir und ASOS muss natürlich auch nichts erstatten. Ist wahrscheinlich jetzt nicht das, was du hören wolletest, aber ASOS scheint mir hier eindeutig im Recht zu sein.

Woher ich das weiß:Recherche
Paradise604 
Beitragsersteller
 08.03.2019, 04:47

Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wenn ich in Form einer Nichtabholung die Annahme verweigere, geht das Paket nicht in meinen Besitz über. Wenn du z. B. vor der Tür ein Paket ablehnst und willst, dass es an den Besitzer zurückgeht, kann man dich im Nachhinein nicht für das Paket verantwortlich machen.

TheSnowGlobe  09.03.2019, 12:19
@Paradise604

Du siehst das natürlich richtig, dass für die Zustellung des Pakets ASOS verantwortlich ist. Aber wenn ich dich richtig verstanden habe, ist das Paket ja nicht verschwunden oder beschädigt, sondern wartet immer noch im UPS Paketshop auf dich.

Natürlich ist es seltsam, dass der Paketshop das nicht längst zurückgeschickt hat, aber selbst wenn, wäre das kein eindeutiger Widerruf. Meist behandeln Onlineshops solche Nichtannahmen zwar als Retouren, mit denen du deinen Widerruf implizierst, aber verpflichtet sind sie dazu nicht. Sie könnten die Ware auch einfach für dich aufheben, bis du ihnen sagst, was damit passieren soll (und für die Aufbewahrung ggf. sogar noch Lagergebühren erheben). Das ist bei der Nichtannahme an der Haustüre genauso.

Was noch zu prüfen wäre, ist die Frage, ob die 14-tägige Widerrufsfrist für dich überhaupt begonnen hat, da sie erst beginnt, "sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Frachtführer ist, die Waren erhalten hat" (BGB §356). Ich vermute aber, dass der Paketshop ein von dir benannter Dritter ist.