Wenn schulden von der Kreiskasse an die Stadt Vollstreckungsbehörde weitergeleitet werden hat man dann mit dennen die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu treffen?
Hallo
Da ich wohl Schulden habe bei der Arge wurde die Kreiskasse damit beauftragt diese einzutreiben .
Da ich der gewünschten Ratenzahlung dieser nicht entsprechen kann haben diese nun eine Kontopfändung eingereicht .
Da diese aber bisher mehr als verständlich erfolglos war haben diese nun eine Pfändung bei meiner Stadt dem Fachbereich für Finanzen eingeleitet.
Jetzt ist meine Frage kann man in der Regel mit dennen eine geringere Ratenzahlung vereinbahren als mit der Kreiskasse oder richten diese sich nach dieser und lassen sich unter dem von dennen verlangten Betrag auch nicht auf eine Ratenzahlung ein ?
Weiss jetzt gerade nicht was ich machen soll um der Pfändung zu entgehen, alternativ könnte ich noch einen Antrag beim Jobcenter stellen das der Betrag als Darlehn getilgt wird aber der Nachteil ist falls der Antrag durch geht ich noch mal 10 Euro mehr als bei der Kreiskasse zahlen würde was ich ja eh nicht kann und falls er abgelehnt würde währe es ja nur eine zeit verzögerung.
Weiß also gerade nicht so recht was ich machen soll.
Was empfiehlt ihr mir, wozu ratet ihr mir und habt ihr schon erfahrung mit dieser Finanz Behörde gemacht ?
Freue mich auf eure Antwort und danke euch für eure Hilfe
Mfg
Trend4
7 Antworten
Bei dir steht demnächst der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Mit dem kann man reden...auch über Ratenzahlungen! Auch wenn es immer so hingestellt wird, DAS sind keine Unmenschen!
Und auch DAS sind Menschen, mit denen man reden kann!
das bestreitet doch auch keiner, es ging mir nur darum klar zu stellen, das es keine Gerichtsvollzieher sind,
Ich lese, dass Du Dich über das Vorgehen beklagst.
In der Regel hat man vorher, bevor es zur Pfändung kommt - ausreichend - Zeit sich über Rückzahlungsmodalitäten zu einigen.
Das hat Du ganz offensichtlich nicht getan.
Abwarten und Teee trinken, ist , wenn man Schulden hat, keine Gute Vorgehensweise.
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Wenn es mal zur Pfändung gekommen ist , wird Dir sicher auch ein Anwalt nicht sonderlich weiter helfen können, außer ebenfalls Geld von Dir zu fordern.
Anwälte sind in solch einer Situation nur sinnvoll, wenn sie Schuld an sich zweifelhaft ist. Bei der Regulierung können sie (nur) in den Zeiten vor einer Pfändung helfen.
Für Verhandlungen über eine Ratenzahlung hast Du Deinen Spielraum - durch Unterlassen - eingeengt. Die Glaubwürdigkeit, dass Du Deine Schuld (freiwillig) zurückzahlen willst, hat erheblich gelitten.
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Wenn Du Glück hast, kannst Du eine Ratenzahlung erreichen. Dazu musst Du Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen. (Hier wird das nicht gehen)
Ich hatte monatlich eine Zahlung geleistet, obwohl nicht einmal feststand ob ich was zahlen muss und die Schuldnerberatung und der Anwalt noch darum kümmerten. Dieser Monatlichen Zahlung über fast ein Jahr hatten sie auch nicht wiedersprochen bis sie damit nicht mehr einverstanden waren und mehr forderten als ich konnte ! Dann kam es zu einer Kontopfändung und man dachte ok, alles gut.
Und ab diesem Zeitpunkt durfte ich ja leider auch keine Raten mehr zahlen laut Gesetz.
Das dann jetzt noch eine Pfändung kommt obwohl man ganz genau weiss wie wenig ich habe , das dass nicht einmal zum leben reicht und es definitiv nichts zu pfänden gibt damit hatte keiner gerechnet.
Also von Teetrinken und abwarten kann hier absolut in keinster Weise die rede sein !
Jetzt ist halt nur die Frage schliesst man mit der Finanzbehörde die sich jetzt um die Vollstreckung kümmern soll eine Ratenzahlung ab oder muss ich mich wieder an die Kreiskasse oder das entsprechende Jobcenter wenden und falls es die Finanzbehörde ist hat die dann eine vorgabe der Kreiskasse oder entscheidet die selbst über Raten Zahlungs höhe oder Stundung ?
Dass das Finanzamt nicht zimperlich ist bei Kontenpfändungen, ist nicht unbekannt. Deshalb ist mit diesem Amt nicht zu spaßen.
Ich würde mit dem JobCenter Kontakt aufnehmen. Es ist "Herr des Geschehens". Das Jobcenter kann die Pfändung zurückziehen. Alle nachfolgenden sind Auftragsnehmern. Sie führen den Auftrag des JobCenters durch.
Wenn das Konto bereits gepfändet wurde, solltest Du Dich damit abfinden. Sie können nur pfänden, was über den pfändungsfreien Betrag liegt. Besser ist es, wenn Du ein P-Konto bei Deiner Bank hast.
Das ist ja auch ok , so sollte es ja auch sein war ja sogar mit meinem Anwalt abgesprochen.
Aber nicht das jetzt aus Schikane noch mal die Stadt zur Pfändung vorbeigesendet wird war so nicht erwartet worden.
Und daher ist ja jetzt auch oben genannte Frage offen.
Probieren. Sicher kann ich es dir nicht sagen aber alle wollen ihr Geld und bevor sie gar nichts bekommen lassen sie sich meist auf Vereinbarungen ein. Viel Glück.
Eine Ratenzahlung kannst du nur mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren. Die Stadt-Kasse hat hier keinen Handlungsspielraum.
die Stadt hat eigene Geldeintreiber