Wenn mein Auto geblitzt wurde, man aber nicht weiss wer es gefahren hat, wer zahlt die Strafe?
Es gibt ja auch Blitzer die blitzen von hinten. Logischerweise gibt es dann aber kein Foto des Fahrers.
4 Antworten
Angeschrieben wird der Halter. Und der zahlt auch. Oder er streitet es ab gefahren zu sein.
Wenn er sich nicht mehr erinnern "kann" (will) wem er das Fahrzeug geliehen hat kann es sein, dass er ab jetzt dann ein Fahrtenbuch führen muss
Sicher muss das gerichtlich angeordnet werden. KANN (muss aber nicht) auch schon beim ersten mal sein.
Der Halter des Fahrzeugs bekommt einen Anhörungsbogen. Entweder zahlt er selbst oder er gibt denjenigen an, der gefahren ist, oder er gibt an, dass er nicht weiß, wer gefahren ist. Das letztere solte man aber nicht häufiger tun, sonst darf man u.U. ein Fahrtenbuch führen.
In Deutschland sind mir bisher nur Blitzer begegnet, die von vorne blitzen. Teils wird zusätzlich noch von hinten geblitzt, um z.B. bei Motorrädern nicht nur den Fahrer, sondern auch das Kennzeichen zu haben.
Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, zahlt niemand.
Der Halter wird aber ggf. zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet, sollte sein Fahrzeug wiederholt von "unbekannten" Personen gesteuert worden sein.
Die wo beidseitig blitzen, blitzen doch auch von hinten? Vorne ist außerdem auch ein Kennzeichen.
Beim Motorrad nicht. Hat der Editor irgendwie verschluckt. ;-)
Wenn keine Identifizierung des Fahrers erfolgen kann, dann kann auch niemand für den Geschwindigkeitsverstoß belangt werden.
Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht.
Nur Blitzer von hinten gibt es nicht, da sinnlos. Dies macht nur bei einer mobilen Kontrolle Sinn wenn das Fahrzeug noch vor Ort zum Zwecke der Fahrerfeststellung rausgezogen wird.
Ja, aber nur wenn ein Gericht ihn dazu verdonnert weil es eine größere Sache war und auch nicht beim ersten Mal.