Motorräder kein Nummernschild vorne? [Blitzer]

11 Antworten

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Nein das geht nicht.

Selbst dann wenn auch von hinten geblitzt wird oder das Kennzeichen notiert wird fehlt etwas ganz Wichtiges: Der Name des Fahrers

In Deutschland kann man bei Ordungswidrigkeiten die im fließenden Verkehr begangen werden nur den tatsächlichen Fahrer dafür in die Verantwortung nehmen. Es reicht also nicht aus wenn man Tage später dem Halter des Motorrads sagt: Sie sind zu schnell gefahren! Streitet der das nämlich ab dann kann man ihm das nicht beweisen.

Ein Motorradfahrer muss also bei einer Geschwindigkeitskontrolle immer angehalten werden um seine Personalien feststellen zu können, vor normalen Blitzern muss er sich praktisch nicht fürchten.

blueicehaller  12.09.2013, 16:13

Fahrzeughalter bekommen doch einen Bußgeldbescheid wenn sie zu schnell gefahren sind. Dann können sie versuchen es abzustreiten [...].

Wieso sollten Motorradhalter kein Bußgeldbescheid bekommen?

Es gibt auch in Deutschland einzelne Blitzer, die von hinten und von vorn Aufnahmen machen - teilweise sogar in beiden Richtungen - und bei ambulanten Blitzern schreiben die Jungs nach der "erfolgreichen" Vorbeifahrt die Nummer des Bikes auf.

Wenn der Halter dann behauptet, er wäre nicht gefahren und wüsste auch nicht mehr, wer das gewesen sein könnte, dann bekommt er einen "Hausbesuch" von der Rennleitung und der sieht sich sein Gesicht sehr genau an und lässt sich vielleicht auch Kombi und Helm vorzeigen, um festzustellen, ob der Halter nicht doch der Sünder gewesen sein könnte.

Natürlich werden die auch geblitzt. Was dann allerdings rauskommt, das ist eine andere Sache!

Wegen eines 20-Euro-Knöllchens wird sich je nach Kommune kaum jemand daran setzen, den Fahrer zu ermitteln. Ist die Überschreitung aber heftiger, dann wird recherchiert!

Vom gleichen Motorrad gibt es weit geringere Stückzahlen als bei Autos, und im Zweifel werde auch Polizisten zum Halter geschickt um Fakten festzustellen und den Fahrer anhand anderer Merkmale festzustellen.

Hallole

Nein das geht nicht aber bei uns in der Region wurden schon Viele trozdem erwischt weil durch Helm oder Fahrzeugfotos diese eindeutig identifiziert werden konnten. Hat der Halter dies verneint / abgelehnt weil er nicht gefahgren sei so wurde im Regelfalle ein Fahrtenbuch angeordnet was deutilch mehr probleme bereitet als die Euros der Strafe Die Bildqualität ist erstaunlich gut das schon Gesichtsteile nach Bearbeitung mit zertifizierter Software ( gesichtserkennungssoftware ) und Rechner selbst hinter dem Helm und geschlossenen Visier deutlich sichtbar gemacht werden können. Die Richter verstehen da keinen Spass wenns um verkehrsgefährdungen ´geht und Urteilen entsprechend Hart.. Joachim

Es gibt (sehr sehr wenige) Blitzanlagen die auch von hinten Blitzen. Oft sitzt aber ein "Bewacher" an der Blitzanlage und notiert das entsprechenden Kennzeichen mit. Ansonsten haben die meisten Zweiräder in der Tat Glück .......

Crack  15.04.2012, 10:11

Und wie soll dann der Fahrer ermittelt werden?

Es gibt keine Halterhaftung.

HerrDeWorde  15.04.2012, 13:31
@Crack

Aber der Halter kann den Fahrer benennen. Wenn er ihn schützt, ist er auch dran. Kommst du nun mit der Idee "Motorrad geklaut und wieder abgestellt"?

Crack  15.04.2012, 14:07
@HerrDeWorde

Ich brauche keine Ausreden...

Dann droht maximal eine Fahrtenbuchauflage. Oder wie ist er sonst "dran"?