Wenn man bei Zalando ungetrage Artikel zurücksenden kann, darf man die Schuhe nicht einmal anprobieren?
Ist jetzt mit ungetragen gemeint, das der Artikel keine starken Gebrauchsspuren aufweisen soll oder ist mit ungetragen auch wirklich ungetragen gemeint ?!
Wenn ich die Schuhe nicht einmal testen kann, was bringt es mir dann ?
4 Antworten
ungetragen bedeutet nur das du damit nicht im freien spazieren gehen sollst
das hat mit dem anprobieren nichts zu tun
bei der rücksendung wird nur darauf geachtet ob du die schuhe auserhalb deines wohnbereiches getragen hast
das anprobieren ,auch wenn ein knick entsteht,hat damit nichts zu tun
Bin erleichtert danke
Aus rechtlicher Sicht kannst du die Schuhe in jedem Zustand zurück schicken, wenn du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst. Unter bestimmten Umständen musst du dem Verkäufer dann allerdings Wertersatz für den Wertverlust der Schuhe leisten.
Wenn du die Schuhe anprobierst und diese dabei Falten bekommen, dann halte ich das für unproblematisch. Hierbei handelt es sich nämlich um die sogenannte bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme. Selbst wenn hierdurch ein Wertverlust an den Schuhen eintreten sollte, haftest du hierfür nicht (§ 357 Abs. 7 Nr. 1 BGB).
Das brautkleid auf der Hochzeit zu tragen wäre der bestimmungsgemäße Gebrauch. Das geht weit über die Ingebrauchnahme hinaus. Die Formulierung wird auch vom BGH und EuGH benutzt. Also richte deine Kritik bitte an diese Adressen.
Das Rückgaberecht bedeutet, dass man die Ware zuhause auf die gleiche Art prüfen können soll, wie es im Ladengeschäft möglich wäre, weitergehend nicht. Und Schuhe kann man im Laden anprobieren und dort ein paar Schritte hin und her gehen. Aber die Schuhe draußen zu tragen eine Weile geht nicht
Anprobieren darfst du sie, tragen aber natuerlich nicht.
Durch Anprobieren (anziehen und 3 oder 4 Schritte auf sauberem Fusboden gehen) entstehen keine Gebrauchsspuren.
Schon klar aber was wenn die Schuhe klein sind und dabei Falten bekommt
Wieso sollte ein Schuh Falten bekommen, wenn du nur deinen Fuss rein steckst und auf nem Teppich 3 oder 4 Schritte gehst? So schnell entstehen keine Falten im Leder und in anderen Obermaterialien auch nicht. Nicht bei 3 oder 4 Schritten.
Ich wollte einfach nur die Schuhe anziehen und 1-2 Tage Zuhause auf dem Teppich rumlaufen um festzustellen ob es wirklich passt oder zu eng ist.
1 bis 2 Tage zu Hause tragen geht aber weit ueber ein Anprobieren hinaus und kann Wertersatzforderungen des Haendlers ausloesen. Voraussetzung ist allerdings eine ordnungsgemaesse Widerrufsbelehrung (von der man beim genannten Haendler aber wohl ausgehen kann).
Dazu BGB § 357Abs. 7 :
Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war ...
Ich meine jetzt nicht ununterbrochen sondern am Tag etwa eine Stunde.
Weil die Schuhe öffnen sich ja von Zeit zu Zeit und daher kann es einen Tick groß für mich sein
Anprobieren heisst Fuss rein und 3 oder 4 Schritte auf sauberen Boden gehen. Mehr nicht und fertig.
Na so ein Scheiz. Dann Probiere ich den Schmarrn nicht mal an.
Hat mich 120 Mäuse gekostet
Wer soll die dann denn noch anziehen. Man merkt doch ob ein Schuh passt oder nicht, wenn man 3-4 Schritte macht. Dafür muss man diesen doch nicht mehrer Stunden anhaben. Wenn du im Laden Schuhe kaufst läufst du ja auch nicht stundenlang mit diesen durch den Laden.
Ich hatte mal eine Schuhe gekauft. Am Anfang hat es super gepasst und etwa 2 Wochen später war es ein Tick groß geworden.
Eine bestimmungsgemaesse Ingebrauchnahme duerfte aber weit ueber die gem. BGB § 357 Abs. 7 Nr. 1 zulaessige reine Pruefung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgehen.
Oder denkst du, man koenne beispielsweise auch ein Brautkleid bestimmungsgemaess in Gebrauch nehmen (es zur Hochzeit tragen) und anschliessend wieder zurueck geben?