Wenn jemand etwas stiehlt und nach Aufforderung zurück bringt, ist es dann dennoch ein Diebstahl?
8 Antworten
Natürlich, der Diebstahl ist deswegen trotzdem passiert und somit auch strafrechtlich relevant. Die Rückgabe würde in dem Fall aber strafmildernd berücksichtigt werden.
Ja ist es.
Versuchter Totschlag bzw Mord wird ja auch bestraft.
Und man hätte nicht das Recht, es zu nehmen, somit ist es Diebstahl.
Es ist und bleibt zunächst ein vollendeter Diebstahl. Allerdings wird die Wiedergutmachung in der Regel bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Es ist und bleibt Diebstahl. Allerdings kann es für Dich Vorteile haben. Verzicht auf eine Strafanzeige und ggf Schadensersatz.
Hallo Jenshiller, dann lache ich jetzt mit. Diebstahl bleibt es trotzdem. Ob Du Anzeige erstattest, liegt in Deinem Ermessen.
Eigentlich schon. Da du es unerlaubt weg genommen hast, obwohl du es zurück gebracht hast.
Hey Peggy *lach*,
vielleicht bin ich der Bestohlene *lach*