Wenn ich mein Kind nicht sehen darf muss ich zahlen?
Mein Sohnemann ist jetzt schon fast 2 Jahre alt. In der Zeit hatte ich aber auch noch keine 10 mal gesehen. Meine Ex ist in der Meinung wenn ich zahle reicht ihr das. Es ist so das sie mich in der sehr kurzen Beziehungen belogen hatte (Pille) und betrogen hatte (4 Typen). Als der kleine da war wollte ich mich wie ein Vater kümmern. Nur kommt sie immer mit ausreden und hat wohl nie Zeit. Ich stand auch schon vor Gericht mit ihr wegen der Sacheaber sie ändert sicher einfach nicht. Ich habe auch ehrlich nicht die Kraft immer wieder wegen den Kleinen zu streiten. Und schon gar nicht wenn sie den Kleinen beibringt das er zu ihrn neuen Papa sagen soll. (Der Fall war bei mein letzten besuch vor ein halbes Jahrb) Muss ich wirklich dann noch zahlen? Es wäre doch sehr ungerecht.
13 Antworten
Das geht ja garnicht, aber zahlen musst du trotzdem . Wende dich doch einfach mal an das Jugendamt und kämpfe um dein Recht. Ihr habt ja wahrscheinlich das gemeinsame Sorgerecht und wenn ihr das habt darfst du ihn auch sehen.
Hallo 19meinereiner85,
so traurig es ist, aber du musst leider weiter zahlen. Und wirst auch nicht darum kommen, auch wenn du den Kleinen nicht siehst.
Und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. Auch wenn sie dich reingelegt hat - und das auch immer noch tut - bist du doch der Vater. Verhütung ist immer einen Sache, die beide betrifft....
Du kannst natürlich auch ein gerichtlich veranlasstes Umgangsrecht erkämpfen. Heute habe die nichtehelichen Väter ja mehr Rechte als vor ein paar Jahren.
Alles Gute
Virginia
Wie willst du das reinlegen nachweisen können? Er behauptet es..sie bestreitet es, also steht Aussage gegen Aussage und in diesem Fall wird wohl niemand die Hand dazwischen gehalten haben um es juristisch untermauern zu können!!
Betrug ist lt. Gesetz "..das vortäuschen einer falschen Tatsache zum Zwecke der persönlichen Bereicherung" und mit Bereicherung meint man eine finanzielle Bereicherung. Also müsstest Du zudem noch nachweisen das die Frau es mit dem Ziel gemacht hat selbst von der Alimente zu leben. Aber wenn Du DAS nachweisen kannst, nimmt man ihr das Kind sowieso weg.
das ist in der Theorie durchaus richtig, wenn die Mutter die Schwangerschaft absichtlich und willentlich und gegen den ausdruecklichen Wunsch des Vaters herbeigefuehrt haette, dann waere sie ggf. Schadenersatzpflichtig.
Aber wie um Himmels willen sollte man so was jemals beweisen koennen. Keiner ist ist als Zeuge bei den Gespraechen vor waehrend und nach dem GV dabei im Normalfall und ob die Pille nun absichtlich nicht genommen wurde oder einfach vergessen oder zu spaet oder sonst was, das wird man auch nicht wirklich beweisen koennen. Ein "Unfall" wird also nie eindeutig zu widerlegen sein.
Hi
wenn deine Ex dich 4 mal betrogen hat ist es doch möglcih, dass das Kind von einem anderen kommt. In dem Fall ist es wichtig was die Mutter bei der Geburt angegeben hat. Ob du als Vater "eingetragen" bist oder nicht.
Falls ja hast du auch anrecht deinen Sohn zu sehen. Falls nein sollte man doch meinen das du auch nicht zahlen musst.
MfG Lacoone
Man kann davon ausgehen, dass er als Vater angegeben ist. Wenn er nicht als Vater eingetragen wäre, müsste er schließlich auch keinen Unterhalt zahlen.
Sollten zweifel an der Vaterschaft bestehen, dann kann er ja einen Vaterschaftstest verlangen. Käme da raus, dass ers nicht ist, muss er natürlich auch nicht mehr zahlen, hat dann aber eben auch kein Recht mehr darauf, das Kind zu sehen.
Ich habe im Hinterkopf, dass die Mutter den Vaterschaftstest zulassen muss. Das kann problematisch werden aber der Versuch wäre sicher sinnvoll.
Naja das mit dem "als Vater angegeben sein" kam bei mir nicht so deutlich rüber deswegen die Frage und Anregung an den Fragesteller.
LG Lacoone
Wenn sie den Vaterschaftstest verweigert, kann er ihn einklagen und die Kosten (inklusive der Gerichtskosten) müsste sie dann alleine tragen, da sie diese ja hätte verhindern können, wenn sie kooperativ gewesen wäre,
Wow ! Stimmt das?
Na wenn sie mit 4 Typen fremd gegangen ist, gibts berechtigte Zweifel, ob er der Vater ist, da wird kein Gericht sagen, dass ein Vaterschaftstest nicht notwendig ist.
Ich hatte ein Test gemacht gehabt der mir sagte das ich der Vater bin.
Dann kommst du um Zahlungen nicht drum rum, außer du könntest es nicht, weil du zu wenig Verdienst. Obwohl sich das Jugendamt dieses Geld von dir zurück holt, sobald es geht. Ansonsten ist es, bis das Kind 18 ist und evtl. danach solang es noch in der Schule/Erstausbildung/Erststudium ist nunmal etwas, zu das du Verpflichtet bist und bis zum 3. Geburtstag hast du auch Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter, da ihr ja nicht verheiratet seid.
Gleichzeitig hast du aber auch Rechte, das mag Sorgerecht sein (wenn du es nicht hast, kannst du es beantragen, geteilt oder auch alleinig, auf das du sogar gute chancen hättest, wenn die Mutter dir den Umgang verwährt...du dürftest das dann natürlich nicht auch tun, weil sie ja genauso ein Umgangsrecht hätte) oder Umgangsrecht. Beides darf man dir nicht Grundlos verweigern. Gründe wären, wenn du oder deine Umstände das Kindswohl gefährden. z.B. wenn du gewalttätig wärest oder Drogenabhängig oder dergleichen. Wenn du dir da nichts vorzuwerfen hast, dann darf die Mutter des Kindes nicht einfach sagen, dass du dein Kind, aus welchen Gründen auch immer, nicht sehen darfst. Das hat sie nämlich überhaupt nicht zu entscheiden. Wenn du also regelmäßigen Kontakt zum Kind haben willst, dann klemm dich dahinter, melde dem Jugendamt jedes Mal, wenn die Mutter wieder einen Termin wegen fadenscheinigen Gründen absagt ("keine Zeit" ist so etwas, denn noirmalerweise weiß man ja vorher, wann das Kind bei dir sein soll), mach Termine mit dem jugendamt, zwecks Gesprächen zu denen sie auch zu erscheinen hat usw.
Also Unterhaltspflicht ist eine Sache und Umgangsrecht eine andere. Zahlen musst du in jedem Fall, selbst wenn du das Kind gerichtlich festgelegt nicht sehen dürftest.
Wenn es dir darum geht, dein kind sehen zu können und sogar schon ein Gericht gesagt hat, dass du dein Kind sehen darfst und die Mutter sich da trotzdem weigert, solltest du da nicht locker lassen. Es ist dein Recht und das darf sie dir nicht absprechen, besonders dann nicht, wenn sie nicht begründen kann, wieso du dein Kind nicht sehen dürfen solltest ("Ich mag den aber nicht mehr." ist kein Grund). Wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommt, dem Kind Umgang mit dem Vater zu ermöglichen, und sich da in jeder Hinsicht quer stellt, kann es so weit kommen, dass sie Strafe zahlen muss. Ihre Pflicht ist es, zum Wohlergehen des Kindes zu handeln und das tut sie nicht, wenn sie ständig Gründe erfindet, wieso du das Kind nicht sehen kannst.
Geh also zum Jugendamt und kämpfe um dein Recht. Um des Kindes willen. (Dass das Kind zu dem anderen Papa sagt, muss aber nicht daran liegen, dass die dem Kind das so beibringen, das kann auch das Kind alleine so entschieden haben, sollte aber irgendwann mal richtig gestellt werden. Nicht, dass das Kind zu dem Mann nicht papa sagen soll, sondern das Kind muss wissen, dass es da noch einen biologischen Papa gibt.)
Ich kann deine Verbitterung gut verstehen, aber leider aendert das nichts an deiner Verpflichtung zum Unterhalt zahlen. Die Verpflichtung zum Unterhalt und das Recht auf Umgang mit dem Kind bestehen unabhaengig voneinander. Das heisst, ein Vater, der sein Kind nicht sehen darf oder auch nicht sehen will, der muss trotzdem Unterhalt leisten und ein Vater, der keinen Unterhalt zahlen kann, weil er nicht leistungsfaehig ist (warum auch immer), hat ein normales Umgangsrecht mit seinem Kind.
Von daher, du musst weiter Unterhalt zahlen und wenn du dein Kind sehen moechtest, dann muesstest du vor Gericht und beim Jugendamt weiter darum kaempfen. Das ist ein harter steiniger Weg und ich verstehe, dass du dazu nicht die Kraft hast. Das mag ungerecht erscheinen, aber so sind nun mal die gesetzlichen Regelungen.In deinem Fall sicher ungerecht.
Aber es waere auch nicht gerecht, wenn sich ein Vater vor den Zahlungen druecken koennte, indem er einfach sagt, dass sie Mutter keinen Kontakt erlaubt, obwohl er sich einfach nicht drum kuemmern will. Das ist umgekehrt ja auch schwer nachzuweisen. Und hier ist eben das Recht des Kindes vorrangig und sein Anspruch auf Unterhalt.
Was mich hier aber juristisch interessiert... sollte man das reinlegen nachweisen können (wie auch immer)... wäre es (achtung, rein juristisch gesehen) dann Betrug und die Mutter würde sich Schadensersatzpflichtig (mit Schaden meine ich nicht das Kind sondern der Unterhalt) machen? Immerhin wäre es eine vorsätzlich herbeigeführte bößartige Finanzielle Belastung (er macht mir ein kind und zahlt dafür). Wenn man es so werten würde wäre der Unterhalt fürs Kind klar fällig (da fürs Kind), dennoch könnte man ihn sich als Schaden von der Mutter zurückholen (und bei genug einnahmen der Mutter evt. gleich direkt verrechnen). Wobei der Nachweis natürlich extrem schwer wäre, so gesehen ist es eher ein hypothetischer Fall.