Wenn ich eine Religion gründe, in der es Pflicht ist nackt zu sein, dürften deren Mitglieder dann nackt draußen rumlaufen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich ist es nicht verboten, nackt herumzulaufen. Das Problem entsteht dann, wenn dabei ein "öffentliches Ärgernis" entsteht. In dem Fall müssten sich wohl Gerichte damit herumschlagen, ob das Recht, auf der Straße keine nackten Menschen zu sehen, über dem Recht steht, für seine Religion nackt zu sein.

Diese Auseinandersetzung dürfte einiges an Zeit kosten, und in dieser Zeit werden die Anwälte der Gegenseite genauestens darauf achten, ob Du auch im Winter komplett unbekleidet herumläufst. Falls das nicht der Fall ist, könnte man auch Deine Weltanschauung in Zweifel ziehen (was aktuell ja beispielsweise bei den Pastafaris der Fall ist - da steht noch in der Schwebe, ob diese Weltanschauung als solche anerkannt wird)

Unbeschränkt bleibt dabei natürlich noch das Haus- und Arbeitsrecht. Arbeitgeber können nämlich sehr wohl eine "angemessene Bekleidung" einfordern und auch allen anderen Akteuren im öffentlichen Leben, zb Banken, ÖPNV-Unternehmen, Supermärkte etc können entscheiden, dass nur bekleidete Personen ihre Filialen/Fahrzeuge betreten dürfen.

Deamonia 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 08:57

Hi, danke, endlich mal eine Antwort, mit der ich was anfangen kann :)

Gibt es denn irgendeine genaue Definition, für "Angemessene Kleidung"?

Was wenn z.B. ein Arbeitgeber jegliche Kopfbedeckungen, wie Caps, Kippas, Kopftücher, Hüte usw. verbieten möchte, darf er das doch auch nur bei den nicht religiösen Kleidungsstücken, oder?

Das mit dem Winter, da hast du wohl recht, aber man könnte es sicherlich in den religiösen Gesetzen so formulieren, das z.B. unser Heiland im April geboren wurde, und wir zu dessen Ehren dann immer 3 Monate keine Kleidung tragen dürften.

oelbart  19.07.2017, 19:43
@Deamonia

Was wenn z.B. ein Arbeitgeber jegliche Kopfbedeckungen, wie Caps,
Kippas, Kopftücher, Hüte usw. verbieten möchte, darf er das doch auch nur bei den nicht religiösen Kleidungsstücken, oder? 

Wäre mir neu. Spätestens wenn es einheitliche Firmenkleidung gibt, können sämtliche andere Accessoires verboten werden, und selbst der Staat verbietet mittlerweile ja schon Rechtsreferendarinnen das Kopftuch.

Die Sache mit dem Winter war nur ein Beispiel. Wer eine Weltanschauung vor Gericht vorspielt, muss damit rechnen, dass diese auch auf Ernsthaftigkeit überprüft wird. Es gab sogar schon deutsche Gerichtsverfahren, in denen Imame als Zeugen aufgetreten sind, um derartige Fragen ("Ist das WIRKLICH Pflicht?") zu klären.

Das Gründen einer Religionsgemeinschaft ist nicht ganz so einfach. Meist muss man erst den Weg über einen e.V. (eingetragenen Verein) gehen, was nicht  einfach ist, weil eine Satzung über einen Notar eingereicht werden muss, welche dann genau geprüft wird.

Wenn es in dieser RG (Religionsgemeinschaft) dann sein soll das alle Mitglieder dieser RG nackt sind, dann kann das in den Räumen und auf den eigenen Gelände ( wie bei FKK-Clubs und Vereine,praktiziert werden, in der Öffentlichkeit aber nicht. Das wäre dann Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das wird auch durch die im GG zugesicherte Religionsfreiheit nicht gedeckt, da es gegen andere Rechtsbestimmungen verstößt


Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 15:58

Wie gesagt, mal angenommen sie würde anerkannt werden.

Warum genau Erregung öffentlichen Ärgernisses? Nackt Autofahren ist ja auch erlaubt.

Graupelz3591  18.07.2017, 16:01
@Deamonia

Solange Du in deinem Auto sitzt und nicht aussteigst, mag das sein. Ansonsten greift hier § 183 StGB.

Antitroll1234  18.07.2017, 16:05
@Graupelz3591

...wieso sollte StGB §183 greifen ?

Du weißt schon worum es im §183 StGB geht ?

Artus01  18.07.2017, 16:06
@Graupelz3591

Es paßt leider 183 StGB nicht und 183a auch nicht. Es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG.

danhof  18.07.2017, 16:09
@Deamonia

Nackt Autofahren ist ja auch erlaubt.

Gabs da nicht auch mal was? Barfuß Autofahren ist verboten oder sowas?

Antitroll1234  18.07.2017, 16:11
@danhof

Nein barfuß Autofahren ist nicht verboten, kann aber im Falle eines Unfalles der darauf zurückzuführen ist, weil barfuß, versicherungstechnisch Konsequenzen haben.

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:35
@Graupelz3591

Der gilt aber nur für Männer

Nein, würde nicht funktionieren, denn weltliche Gesetze stehen (zumindest hier in Deutschland) immer noch über religiösen.

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 15:54

Sicher? Warum dürfen Christliche Arbeitgeber dann Homosexuelle, oder Menschen die unverheiratet mit einem Partner zusammen leben entlassen, weil es gegen den Christlichen Glauben ist?

Welches Gesetz stünde denn genau dagegen?

Meatwad  18.07.2017, 15:55
@Deamonia

Dürfen sie das?

Graupelz3591  18.07.2017, 16:02
@Deamonia

§ 183 StGB

danhof  18.07.2017, 16:07
@Deamonia

Weil es Christliche Arbeitgeber sind.

Niemand zwingt dich, Pfarrerin o.ä. zu werden.

Aber wie gut ist man vertreten durch einen Menschen, der die Überzeugungen des eigenen Vereins nicht teilt?

Parteiausschlussverfahren gibt es auch.

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:31
@Meatwad

Ja, das dürfen sie. Deswegen verheimlichen viele Homosexuelle das vor ihrem Arbeitgeber

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:33
@danhof

Und wenn ein Homosexueller sich nun zum Pfarrer berufen fühlt?

Parteiausschlussverfahren gibt es aber nicht, weil jemand Homosexuell, oder unverheiratet ist!

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:34
@Graupelz3591

Der gilt aber nur für Männer

oelbart  18.07.2017, 17:03
@danhof

Niemand zwingt dich, Pfarrerin o.ä. zu werden.

Diese Berufe sind die eine Seite der Medaille. Die andere Seite sind zb Kindergärtner, Krankenpfleger oder Ärzte, die in Betrieben kirchlicher Trägerschaft arbeiten. Auch die können Probleme kriegen, wenn sie ihr Privatleben nicht nach dem Willen des Arbeitgebers ausrichten.

Zicke52  18.07.2017, 17:06
@danhof

@danhof: "Niemand zwingt dich, Pfarrerin o.ä. zu werden"

Nein, und das wäre auch unlogisch, wenn ich nicht zu der Lehre, die ich in diesem Fall verbreiten soll, stehe.

Aber die sonderbaren "Arbeitsregeln" der Kirche gelten ja nicht nur für das geistliche Personal, sondern auch für das, das mit der Verkündigung nichts zu tun hat. Warum müssen eine Krankenschwester, eine Putzfrau, ein Arzt zu einer christlichen Doktrin stehen, wenn sie in einer kirchlich getragenen Einrichtung arbeiten? Können sie sonst ihren Job nicht korrekt ausüben?

Aber ich sehe hier nicht die Kirche in der Verantwortung, sondern den Staat, der der Kirche solche Privilegien gewährt.

Midnight1999  18.07.2017, 17:57
@Deamonia

Dürfen sie nicht. Wer einen Grund sucht, findet einen.

Deamonia 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 09:55
@Midnight1999

Klar dürfen sie:

"So heißt es in Paragraf 9 des deutschen AGG: „Das Verbot unterschiedlicher Behandlung berührt nicht das Recht der Religionsgemeinschaften, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können." Gleichgeschlechtliche Beziehungen berechtigen zur Kündigung von Verwaltungsangestellten, Kindergärtnerinnen, Sozialarbeitern und sogar Hausmeistern."

Quelle(http://www.huffingtonpost.de/daniel-krause/homosexualitaet-kirche-arbeitsrecht_b_8711604.html)

nein ich dneke das würde nicht gehen. kannst ja mal hier ein bischen lesen ;P

http://sun-witten.de/faq/darf-man-sich-nackt-in-der-oeffentlichkeit-bewegen/

Deamonia 
Beitragsersteller
 18.07.2017, 16:17

Das bringt leider nichts, da es dort nicht religiös motiviert ist.

Für die Religionsfreiheit gibt es ja unzählige Ausnahmen von bestehenden Gesetzen...

lenovop2  18.07.2017, 16:21
@Deamonia

okay...dann halte ich mich jetzt da raus...kenne mich eh nicht soo aus da XD

Das würde nicht gehen.

Religionsfreiheit bedeutet NICHT, dass Religion ALLES darf.

Religionsfreiheit bedeutet, dass jeder die Religion oder Nicht-Religion wählen darf, die ihm zusagt. Und dass ihm deshalb keine Nachteile entstehen dürfen ("kauf nicht bei Juden").

Und Freiheit ist so lange Freiheit, bis die Freiheit eines anderen beeinträchtigt, sprich ein anderes Gesetzt verletzt wird.

Wenn in meiner Religion es also üblich ist, nackt zu sein, dann muss ich (wie beim FKK) in der Öffentlichkeit auf dieses Attribut verzichten, da es eine Erregung öffentlichen Ärgernisses darstellt.

Mirarmor  04.12.2017, 15:56

Religion darf hierzulande sogar unmündige Kinder verstümmeln... Dagegen ist Nacktsein ein Pappenstiel.

danhof  05.12.2017, 20:34
@Mirarmor

Kinder verstümmeln?

Meinst du die Beschneidung bei Jungs? Das ist doch keine Verstümmelung. Man kann es auch übertreiben.

Ich bin auch beschnitten worden. Gibt schlimmeres. Könnte regnen...

NityaDevas  12.01.2021, 14:27
@danhof

Auch wenn es nichts Schlimmes sein soll, so müsste es trotzdem ein Verstoß gegen hier scheinbar geltendes Recht sein. Über einen solchen Vorgang muss doch eigentlich der Betroffene selbst entscheiden.