Private Kamerasammlung verkaufen - Steuern?
Hallo, ich sammle leidenschaftlich analoge Kameras.
Canon, Nikon, Hasselblad, Leica, Voigtländer etc..
Meine Sammlung hat inzwischen einen Gegenwert im mittleren 5-Stelligen Bereich. Wenn ich diese nun Verkaufen würde, dann würde ich Einzelteile oder kleine Sets verkaufen, da niemand alles auf einmal nehmen würde.
Wäre dass dann gewerblich? Ich mein es ist mein Hobby, aber natürlich habe ich nie was gekauft, bei dem ich mir nicht sicher wäre, dass es im Wert steigt. Dementsprechend wäre ja eigentlich eine "Gewinnabsicht" vorhanden? Falls das hilft, ich benutze Teile der Sammlung auch regelmäßig zum Fotografieren.
Danke :)
4 Antworten
natürlich habe ich nie was gekauft, bei dem ich mir nicht sicher wäre, dass es im Wert steigt. Dementsprechend wäre ja eigentlich eine "Gewinnabsicht" vorhanden?
Darum geht es nicht, aber das Problem hier sehe ich bei einem ganz anderen Punkt.
Dein Verkauf der Sammlung als solcher ist nicht Nachhaltig angelegt. Du kaufst ja keine Kameras an und handelst mit ihnen, sondern du hast diese EINE Sammlung und möchtest diese Sammlung auflösen und verkaufen und danach nie wieder mit Kameras handeln.
Das entspricht in etwas der Veräußerung bei einer Haushaltsauflösung und auch dort gibt es Handelsrechtlich und auch Steuerrechtlich eben nicht die Nachhaltigkeit, die für eine Klassifizierung der Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erforderlich wäre.
Wenn du die Kameras verkaufst, dann passt das m.E. lediglich zu § 23 Sonstige Einkünfte und da bist du aus der Spekulationsfrist von einem Jahr raus, die du ggf. beachten müsstest, wenn du die Kameras im Rahmen einer Sammlung wirklich als Wertanlage gekauft hast.
Kurz gesagt: Dabei fällt keine Einkommensteuer an.
Ich schließe mich den Aussagen von BeviBaby an. Die fehlende Nachhaltigkeit führt nicht zu einer Steuerpflicht.
Wäre dass dann gewerblich?
Nein, Privatverkäufe sind nicht gewerblich, du musst ja auch keine Steuern zahlen, wenn du ein Auto privat verkaufst. Und vor allem gilt wie immer zuerst mal: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Grenzwertig.
Die Menge der Artikel könnten den Anschein der Gewerblichkeit aufkommen lassen. Gedenkst du mit Gewinn zu verkaufen? Wie lange sind die Geräte bereits in deinem Besitz?
Natürlich bedenke ich mit Gewinn zu verkaufenn. Niemand verkauft gerne mit Verlust :D
Die Geräte haben sich in den letzten 4 Jahren angesammelt. Ich bedenke auch nicht jetzt zu verkaufen, die Frage war nur theoretisch.
Eine Sammlungsauflösung ist kein gewerbliches Handeln, somit fallen auch keine Abgaben an.
Das FA prüft nicht Dein Konto (jedenfalls nicht ohne Anfangsverdacht), wohl aber Deine Umsätze bei ebay etc. - Nachfragen könnten da schon kommen.
Läuft alles über ebay Kleinanzeigen und Paypal. Da hab ich tatsächlich wenig bedenken.
Danke. Ich dachte dass ich Probleme bekommen könnte, wenn über einen kurzen Zeitraum plötzlich mehrere Beträge über ein par Tausend Euro auf meinem Konto landen....