wenn ich an den chef eine e-mail schreibe, darf er diese ungefiltert weiterleiten, ohne mich zu fragen?
6 Antworten
Interessant für die Bewertung ist unbedingt, wer der Chef ist, also in welcher Funktion...handelt es sich um eine Führungskraft unterhalb des Inhabers, oder Geschäftsführers könnte so ein Handeln durchaus Folgen haben in einem arbeitsrechtlichen Prozess, sofern die Mail anders geleitet wurde, als an Betriebsrat und höhere Kräfte in der Meldekette. Das wäre genauer zu betrachten. Unterhalb der Funktion meiner von Partnerin, oder mir, und auch unabgesprochen zwischen uns würde es mit Sicherheit Ärger geben, denn wir betreuen zwar verschiedene Bereiche, aber gleichen uns mehrfach am Tag ab
Wenn Du in Deiner E-Mail ausdrücklich darum gebeten hast, den Inhalt vertraulich zu behandeln, hält sich der Chef wahrscheinlich dran.
Er ist dazu aber nicht verpflichtet.
Das kommt nun wieder auf das Vertragsverhältnis mit dem Absender an. Ich bekomme durchaus Mails, deren Weitergabe teure Folgen hätte und unter Strafe gestellt ist, auch versende ich durchaus mehrfach die Woche solche Mails, nur sind das eben geschäftliche Ausnahmefälle
Was unsere Mitarbeiter,Kunden,Anwälte, oder sonst etwas mir per Email schreiben darf ich jedem Kollegen, oder meiner Partnerin natürlich ungefragt und ungefiltert weiterleiten, oder es auch ans schwarze Brett hängen, wenn mir danach ist....JA! Die Ausnahme bilden Briefe, die Vertragsgrundlagen unterliegen...z.B. Immobilienangebote zwischen zwei Maklern, die einen Gemeinschaftsvertrag haben...
Ja....mein Partner ist eine Frau...da muß ja auch jemand die Härte ins Geschäft bringen..das macht sie, aber abgesehen davon durfte ich auch mit meiner Freundin besprechen, was ich wollte, denn die Chefs entscheiden, was Firmengeheimnisse sind und wie sie damit umgehen. Ein Abteilungsleiter wäre zwar unter Umständen jemand, der von Anderen als Chef bezeichnet wird, aber eher nicht auf unserer Ebene...wir beschränken uns auf die Geschäftsführer, oder Inhaber und nennen das dann Chef...sind es zwei, dann sind es gleichberechtigte Partner...ok so weit? :-)
Ich glaube, hier ist eine Geschäftspartnerin gemeint, nicht zwingend die Lebenspartnerin.
wenn er es benötigt, wozu muss er dich fragen? Du hast ihm die Info gegeben, muss er nicht zwangsläufig nochmal abtippen
ganz so einfach ist es nicht, es gibt vorschriften. mails dürfen nicht einfach weitergeleitet werden.
Chefs unterliegen keiner "Schweigepflicht".
soweit mir bekannt ist, bedarf es der rücksprache mit dem absender um eine mail 1 zu 1 weiterzuleiten.
Nein, bedarf es nicht. Dann bräuchte es auch immer Rücksprache mit der Person wenn ich etwas nur weitererzählen will
Sprache und Schrift sind keineswegs gleich zu bewerten, die Beweislast unterliegt in einem Fall erheblich, dennoch bedarf es keiner Rücksprache, wobei es natürlich Mails mit Sicherheitsvermerken gibt, die anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, nur gilt das Briefgeheimnis eben nicht für den Absender, sonst würden nicht ständig Briefkästen brennen, oder mit beton vollgegossen werden :-)))
Naja der Partnerin jetzt nicht unbedingt, je nach Email Inhalt wird das dann als Weitergabe von Firmengeheimnissen gehandelt ;)