Wann muss mein Gehalt auf meinem Konto zur Verfügung stehen?
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Gehalt spätestens am letzten Werktag im Monat gezahlt wird. Ist das auch der Tag an dem ich darüber verfüge dann oder gibt es eine Regelung die sagt, ab dem Tag dann noch maximal x-Tage mehr, die z.B. durch Überweisung entstehen?
Ich frage, da der letzte Werktag im März ein Fritag war und heute ist Montag der 3. im April. Mein Gehalt ist aber nicht eingegangen und ich werde jetzt Gebühren zahlen müssen für Rückbuchungen.
Ich würd mich freuen, wenn ich mir helfen könnt. Danke schon mal.
5 Antworten
Nein
laut Vertrag wird das Geld am letzten Werktag gezahlt
Angenommen der letzte war der 31, ein Freitag
Dann musst Du etwa 2 - 3 WERK-Tage für den Transfer einräumen ( die Zeit, die die Bank braucht )
Allso 5. des folge Monats
Nein, das halte ich für falsch. Meine Einkünfte sind pünktlich am letzten Bankarbeitstag des Monats auf meinem Konto.
Wenn im Arbeitsvertrag steht das dein Lohn am letzten Werktag eines Monats gezahlt wird, dann hätte das Geld am Freitag 31.03.2017 auf deinem Konto sein müssen. Wobei der Zahlungseingang im laufe des tages sein kann. Dein Lohn ist nicht pünktlich eingegangen, weil dein Arbeitgeber dieses nicht bzw. nicht rechtzeitig überwiesen hat. Für die dadurch entstandenen Rückbuchungskosten und Stornogebühren kannst Du deinen Chef verantwortlich machen und ihm diese in Rechnung stellen.
Gleichzeitig solltest Du deinen Lohn schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung von 7 Tagen anmahnen. Sollte nach der Mahnung und der verstrichenen Frist kein Geld auf den Konto sein, klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Gut zu wissen @ Familiengerd . Das kannte ich selber noch nicht mit den 40,00 € Verzugsschaden
Tja, man ist manchmal überrascht, was es nicht alles gibt, wovon man nichts ahnt.
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Ich hatte selbst schon einen Arbeitgeber, welcher grundsätzlich erst nach Anmahnung gezahlt hat. Teilweise auch erst nachdem ich die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hatte.
Das Geld muss in der Regel am letzten Werktag zur Verfügung stehen.
Ausnahmen gibts nur, wenns im Arbeitsvertrag verankert ist, z.B. zum 15. d.M.
Nicht ganz...
Wenn im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist, muss das Gehalt gemäß § 614 BGB am ersten Werktag (Banktag) des Folgemonats zur Verfügung stehen.
Ist etwas im Arbeitsvertrag geregelt, wird es komplizierter:
https://www.gehalt.de/news/gehaltszahlung-wann-muss-sie-auf-dem-konto-sein
Wenn bei dir im Vertrag steht, das der letzte Werktag das Gehalt gezahlt werden soll und dieser auf einen Tag am Wochenende fallen sollte, ist dieses spätestens am Freitag auf dein Konto zu buchen.
Eine Buchung erst am darauffolgenden Werktag (Montag) ist nicht zulässig.
der letzte werktag des monats ist der letzte banktag.
also hätte es am freitag drauf sein müssen.
Außerdem kann der so betroffene Arbeitnehmer (neben Verzugszinsen, die aber im minimalsten Cent-Bereich nur liegen dürften) bei auch nur 1 Tag verzögerter Zahlung eine Verzugspauschale in Höhe von 40 € geltend machen (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 288 "Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden" Abs. 5 Satz 1).