Wenn eine Vormundschaft für ein Elternteil beantragt wird, müssen dann alle Geschwister damit einverstanden sein?

4 Antworten

Es gibt keine Vormundschaft für Volljährige, sondern nur die Möglichkeit der Betreuung. Eine Betreuung wird nicht beantragt, sondern deren Einrichtung kann beim Betreuungsgericht angeregt werden. Kommt das Betreuungsgericht zu dem Ergebnis, dass die Betreuung angeordnet werden muss, wird ein geeigneter Betreuer bestellt. Wenn es ein geeignetes Familienmitglied gibt, wird dieses vorrangig zum Betreuer bestellt. Sonstige Verwandte müssen nicht zustimmen.

Heutzutage werden Menschen unter Betreuung gestellt, erhalten also keinen Vormund.

https://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/betreuungsrecht/betreuung/

Außerdem entscheidet darüber ein Gericht - und wenn man dort eine Notwendigkeit sieht, würde es auch nichts ändern, wenn alle Kinder degegen wären.

Reddirk 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 17:12

Vielen Dank, wie lange würde solch ein Verfahren dauern ?

wilees  28.07.2017, 17:22
@Reddirk

Das kommt darauf an, wie viele Fälle ein Gericht zur jeweiligen Zeit zu bearbeiten hat.

Aber worum geht es Dir konkret?

Möchtest Du die Betreuung und "Vermögenssorge" für Deine Eltern übernehmen? Wenn irgend möglich einigt Euch unter Euch Geschwistern, so dass einer von Euch diese Aufgabe übernimmt.

Wenn ihr Euch nicht einig werdet, wird ein unbeteiligter Dritter für die Vermögenssorge bestellt und dann habt Ihr alle keinen Einblick mehr. Und zusätzlich werden überflüssige Kosten produziert.

Du meinst sicher Betreuung, da hat nur das Gericht Mitspracherecht!

Reddirk 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 17:10

Bedeutet das, das ein Geschwsiternteil das ohne Kenntnis der anderen beantragen kann ?

Liesche  28.07.2017, 17:13
@Reddirk

Beantragen auf jeden Fall, ob es genehmigt wird, entscheidet das Gericht!

Geh zum Hausarzt und lasse dir am besten eine Demenz bescheinigen. Dann geh zum Gericht und stelle dort einen Antrag auf Betreuung.

Es gibt folgende Betreuungen:
  • Vermögen: Geldverwaltung, Anträge, Überweisungen                  
  • Gesundheit: Arztbesuche, Einwilligungen, Rehabilitation, ambulante Dienste organisieren 
  • Aufenthalt: Mietverträge, Heimverträge, Meldeangelegenheiten                
  • Verwaltung: Behördengänge, Anträge, Schriftwechsel, Postkontrolle 

Einer kann meistens nicht für alles eine Betreuung übernehmen so könntet ihr Kinder euch es teilen. Sonst wird vom Gericht ein Betreuer bestellt.