Wenn auf dem eigenen Grundstück ein Gebäude (z.B. kleine Stallung) steht, welches baufällig ist...?
... und zum Teil bereits eingestürzt ist, sich etwa 2 m neben einer gering befahrenen Strasse befindet (Anwohner frei), kann einem da das Bauamt oder Ordnungsamt irgendwelche Auflagen erteilen, wie z.B. das das Gebäude abgerissen werden muss, aufgrund Gefährdung des öffentl. Raumes, durch permanent gegebene Einsturzgefahr? Hier ein Bild von dem Objekt, um welches es geht https://pbs.twimg.com/media/EIrTJ6EXsAAwHA4?format=jpg&name=900x900
4 Antworten
... natürlich kann so ein Rathaus, aber nur gegenüber dem, der im Grundbuch steht.
Also nicht für Dritte, wie Du es Dir wünscht. Das wäre ja auch noch "schöner"!
Wegen Gefährdung von Passanten könnte es eine Auflage geben.
Hau doch die äußere Mauer und soviel Wand weg, dass nix mehr in den öffentlichen Raum fallen kann, dann besteht keine Gefahr mehr für Passanten.
Dann ist deine Frage inkorrekt. Müsste heißen "... auf einem fremden Grundstück"...
Aus der Sicht des Lords ....
... Lüge! Laut Kommentar seinen Eltern!
Selbstverständlich können dir da Auflagen gemacht werden. Eine Gefährdung muss ausgeschlossen werden können. Ob da eine professionelle Abstützung reicht, oder ob es Abgerissen werden muss kann ich anhand des Fotos nicht beurteilen. Reagiere auf jeden Fall auf jedes Schreiben innerhalb der Fristen, sonst wird die Stadt als Gefahrenabwehr selbst aktiv.
Es handelt sich nicht um mein Grundstück. Es handelt sich bei dem Grundstück um den Hof vom möchte gern You Tuber Drachenlord und Auflagen hat der keine bekommen, dem ist alles egal, der kümmert sich nicht ums Grundstück seiner Eltern, lässt es komplett verkommen, du musst dir mal sein Haus asehen, ich frag mich ehrlich wie sowas möglich sein kann https://pbs.twimg.com/media/EIr0c3FWsAIw9I0?format=jpg&name=large
Es betrifft immer nur den, der im Grundbuch steht bzw. seinen gesetzlichen Vertreter. Angehörige stehen da erstmal nicht in der Pflicht.
Wenn das Gebäude so nah an der Straße steht hast Du eine Sicherungspflicht, damit nichts und niemand fremdes zu Schaden kommt. Das kann das Bauamt veranlassen. Bei einem Einsturz dürfen keine Teile auf fremde oder öffentliche Bereiche fallen.
Das Grundtück gehört dem Drachenlord.