Rote Ampel - Grüner Pfeil wer hat Vorfahrt?
das bild unten sollte meine Frage bildlich darstellen hoffe es ist mir so weit gelungen.
Ich fahre das rote Auto und möchte nicht in die Straße einbiegen sondern lediglich nur wenden. und das fast jeden tag -.- Nur leider ist da ein grüner Pfeil und die autofahrer im blauen auto sind so sehr darauf konzentriert nach links zu gucken das sie einfach in die straße reinschießen wenn kein auto kommt. das sie dort anhalten müssen ist mir schon klar machen auch viele, trotzdem beim nach rechts abbiegen übersehen die mich total!!!! ich weiss das es nur eine Frage der zeit ist das es zum knall kommt. Wer hat nun Vorfahrt?
10 Antworten
Hier sind zwei Vorschriften der StVO zu beachten.
Der Blaue muss sich gemäß § 37 Abs. 2 StVO verhalten:
Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.
Der Rote unterfällt der Vorschrift aus § 9 Abs. 5:
5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Das gilt auch dann, wenn er Grün hat, denn (nochmals aus § 37 Abs. 2 StVO):
An Kreuzungen bedeuten: Grün: "Der Verkehr ist freigegeben". Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, ... (...) Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Der Rote darf also aus dem Grünlicht nicht schließen, dass er ohne Beachtung des übrigen Verkehrs fahren dürfte. Statt dessen muss er auch dann wenn er Grünlicht hat, sorgfältig sein. Beim Wenden muss er darüber hinaus sogar besonders sorgfältig sein und sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Dennoch hat der Rote den Vorrang gegenüber dem Blauen, der ebenfalls einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegt. Der Blaue muss durch sein Verhalten nicht nur die Gefährdung, sondern sogar die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, darf also erst dann fahren, wenn dadurch tatsächlich niemand behindert oder gar gefährdet werden kann.
Richtiges Verhalten des Roten: Vorsichtig und bremsbereit wenden, dabei insbesondere auf den Blauen achten und prüfen, ob der erkannt hat, dass der Rote wenden will und dementspreched stehen bleibt. Notfalls anhalten.
Richtiges Verhalten des Blauen: Alle Verkehrsteilnehmer, denen er beim Abbiegen in die Quere kommen könnte, beobachten und erst dann abbiegen, wenn es tatsächlich niemanden mehr gibt, der behindert oder gefährdet werden könnte. Dabei muss er auch die Möglichkeit eines eventuellen Wendemanövers des Roten in Betracht ziehen. Dies erfordert eine sehr hohe Aufmerksamkeit, unter anderem deshalb verlangt die StVO auch, dass er vor dem Abbiegen zunächst anhält.
Sollte es zum Unfall kommen, wird der Blaue mit einer etwas höheren Schadensquote zu seinen Ungunsten rechnen müssen. Ich schätze 60 : 40 bis 70 : 30.
Sehe ich das richtig, dass Du das rote Auto bist? Ich glaube nicht, dass Du an dieser Stelle in der Art wenden darfst oO.
Der rote also Du fährst zuerst!
Du im roten Auto hältst auf der falschen Spur und gefährdest den Gegenverkehr.
Wenden im Kreuzungsbereich ist immer mehr eine Unsitte geworden. Was ist so schlimm daran, in die Seitenstraße einzubiegen und dort zu drehen?
Solange Du nur Dich einer Gefährdung aussetzt ...
Was du "Unsitte" nennst, ist in diesem Fall nicht grundsätzlich verboten, wenn dort auch ein nach links Abbiegen erlaubt ist. Sehr häufig in Großstädten anzutreffen, in Mannheim z. B. wäre es sonst oft gar nicht mehr möglich, zurück zu fahren. ;)
Sollte es dennoch unerwünscht und damit verboten werden, ist Zeichen 272, Wendeverbot, anzubringen.
Deine Antwort ist also leider falsch. ;)
An dieser Kreuzung ist das wenden nicht verboten da kein schild darauf hinweist und ich halte auch nicht auf der falschen spur da genau vorgeschrieben ist wo ich zu halten habe (wegen der markierungen auf dem boden) ob ich nun in die seitenstraße einbiege oder wende ist total irrelewant da mir beide optionen zur verfügung stehen
Nehm es wie eine Art Stoppschild, wenn frei ist, darfst du fahren, wenn nicht frei ist, darfst du bei dem grünen(papppfeil) nicht fahren.
Also Verkehr beobachten
Und wie du siehst musst du jedenfalls anhalten