Wem gehört Müll in einer Mülltonne?

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Das müsste in der Abfallsatzung Deines Landkreises stehen. Normalerweise ist der Müll ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung an der Straße Eigentum des Landkreises, sprich der Müllabfuhr. Davor ist er noch im Zuständigkeitsbereich des Haus-/Wohnungseigentümers bzw. Mieters.

Ich weiss, wie es bei Schrott aussieht, und so ähnlich wird es mit der Mülltonne auch sein.

Bei SAchrott gehört der Schrott dem Schrotthändler, so bald er in einem für den Schrotthändler gestellten behältnis liegt. Der Müll ist in den vom Entsorger zur Verfügung gestellten Tonnen, er wird auch schon dem Entsorger gehören.

Ich kann Dir leider nur die Gesetzeslage in den USA sagen. Dort gehört Hausmüll solange dem Verursacher bis der Müll im Müllwagen mit weiterem Müll vermischt ist. Wurden schon etliche Beweismittel verworfen, weil der Müll zu früh von der Polizei durchsucht wurde.

nacher der Rechtslage ist es so, dass du dein Eigentum am Müll aufgibst, sobald du es an den Strassenrand zur Abholung stellst. Das ist genau das Gleich beim Sperrmüll. Es gehört niemandem mehr wenn du es rausstellst.

urz gefasst: Sperrmüll, der auf der Straße liegt ist quasi “herrenlos”. Die Mitnahme des Sperrmüll stellt damit keinen Diebstahl dar. Indem der Eigentümer seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, gibt er den Besitz an den Gegenständen mit der Absicht auf, auf sein Eigentum zu verzichten. Es verhält sich hierbei nicht anders, als wenn jemand eine leere Pfandflasche wegwirft und der nächste sie mit nimmt.

Dieser Vorgang wird im BGB § 959 (”Aufgabe des Eigentums”) wie folgt geregelt: “Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.”

HotelPapa  15.07.2013, 16:51

Das Eigentum geht an den Entsorger über.

Franticek  22.02.2010, 12:39

Komischerweise haben aber Gerichte schon "Sperrmuelldiebe" wegen Diebstahl verurteilt.
Was jemand auf die Strasse stellt, das uebergibt er damit an die Muellabfuhr. Und manche wollen auch, dass ihre Sachen nicht in andere Haende kommen sondern unbedingt entsorgt werden. Man behaelt ein eigentumsrecht bis zur Abholung. Jeder, der etwas einfach mitnimmt, kann angezeigt werden und wird dann auch verurteilt.
Ob das sinnvoll ist, das ist eine andere Sache. In der Regel wird auch keine Anzeige kommen, daher ist das Einsammeln von Gegenstaenden vom Sperrmuell eigentlich kein Problem.

Das ist eine gute frage. Also ich bin der Meinung dass solang bis der Müll abgeholt wird auch mein Besitz ist, und das nicht rechtens ist wenn er das macht. Aber was man machen kann wenn er das macht kann ich auch nicht sagen. Und ich kann verstehen dass dir das unheimlich ist würde mir auch so gehen.