Wem gehört bei Verrentung das Fahrtenbuch des Firmenautos Es ist einziges Dokument für die rein betriebliche Nutzung?
3 Antworten
mache dir eine Kopie. Im Streitfall kannst du dann ja das Fahrtenbuch beziehen lassen und kannst mit der Kopie Druck machen...
Ich sehe es so: Da das Fahrtenbuch zum Fahrzeug gehört und nicht zum Fahrer, gehört es dem Eigentümer/Leasingnehmer des Fahrzeuges. Dies muss letztlich so sein, da die Überlassungsverträge meist vorsehen, dass das Firmenfahrzeug bei Bedarf auch von anderen Mitarbeitern genutzt werden kann. Außerdem muss auch der Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt die Art der Nutzung nachweisen können.
Das Fahrtenbuch eines Kfz wird (oftmals) von den Behörden wie der Polizei oder dem Finanzamt gefordert. Damit wird dokumentiert, wer dieses Kfz (eventuell zu welchem Zweck) geführt hat. Und damit ist das Fahrtenbuch Bestandteil des Fahrzeugs und gehört Deinem Arbeitgeber!
Wobei vielleicht noch ergänzt werden muß, daß nur ich den Firmenwagen gefahren habe und nach Rückgabe von Firmenwagen und auch Fahrtenbuch nichts mehr in Händen halte, um mich gegen evtl. Vorwürfe/Forderungen wehren zu können. Festzuhalten ist die Konsequenz von mir, wirklich niemals auch nur kleinste Strecken privat mit dem Firmenwagen gefahren zu sein.
OK, Danke für die Info.