Welches feuerwerk darf ich aus Österreich nach Deutschland bringen?

2 Antworten

Während in Deutschland alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen sein müssen, fehlt bei eingeführten Waren oftmals eine derartige Zulassung.

Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Weitere Informationen über die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern finden sich auf den Internetseiten der BAM.

Es gilt grundsätzlich Folgendes:

  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr sowie der Durchfuhr aus einem Drittland stets an der Zollstelle anzumelden
  • zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden
  • zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden, ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen. Bei den letztgenannten handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sog. Blitzknallsatz.
  • für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich
  • die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; es wird stets ein Strafverfahren eingeleitet
  • eingeführte, nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt; Reisefreimengen werden nicht gewährt

Da es die BAM durch die CE-Angleichung nicht mehr in dem alten Format gibt, erfordert es in Deutschland keine separate Prüfung. Also die Antwort von "hepla" ist nicht zeitgemäß. Schau dir einfach hier die Seite an. Kategorie ist problemlos, aber bei Kategorie 2 musst du vor der Tabelle den letzten Absatz beachten. Es gibt nämlich z.B. in Österreich F2 Raketen die 75g beinhalten. Wir in Deutschland sind jedoch weiterhin durch die 20g NEM kastriert.

http://www.feuerwerk.net/wiki/Kategorie

Kategorie 3 und 4 erfordern sowieso eine extra Erlaubnis und scheiden daher aus.