Welche Straftat begeht man in diesem Fall?
Hausfriedensbruch ist wenn man Gewalt oder Schlüssel nutzt um einzudringen.
Was wenn ich jetzt die Tür des Büros eines Mitarbeiters aufmache weil er mit dem Schlüssel nicht abgeschlossen hatte.
Jedoch war die Tür zu.
12 Antworten
Hausfriedensbruch ist wenn man Gewalt oder Schlüssel nutzt um einzudringen.
Nö, wenn Du beispielsweise ein Hausverbot in einem Supermarkt hast, diesen aber dennoch betrittst, begehst Du Hausfriedensbruch, auch ohne Schlüssel oder Gewalt.
Was wenn ich jetzt die Tür des Büros eines Mitarbeiters aufmache weil er mit dem Schlüssel nicht abgeschlossen hatte
Das Büro dürfte kein privater Raum sein. Als Geschäftsführer hast Du sicher das Recht, den Raum zu betreten.
Ein privater Raum WO?
Wie gelangt man dort hin, ohne nicht vorher in ein "privates Gebäude" oder zumindest ein Wohnung gegangen zu sein...?
Es macht für die grundrechtliche Beurteilung keinen Unterschied, ob es sich um eine Wohnung handelt, bei denen Art. 13 Abs. 1 GG für gehalten wird, oder um gemietete Räume innerhalb einer Wohngemeinschaft.
Vor diesem Hintergrund sind abgeschlossene Wohnungen, Appartements und Zimmer zweifelsohne durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützt.
na, wenn Du schon alles weißt ....
Letztendlich ist der § 123 StGB relativ eindeutig. Zur konkreten Einschätzung eines Sachverhaltes heißt es in rechtlicher Hinsicht, wie so oft: "Es kommt darauf an...."
Er versucht mal wieder Jurist zu spielen. Versteht allerdings die unterschiedlichen Redewendungen gar nicht und wirft daher alles in einen Topf.
"Und bei privatem Raum?"
"Was wenn ich jetzt die Tür des Büros eines Mitarbeiters aufmache"
Du schmeißt wieder Kraut und Rüben durcheinander und es nervt einfach. Du kommst mit irgendeinem hypothetischen Sachverhalt und drehst dann in den Kommentaren wieder und wieder alles auf deine persönliche Angelegenheit, die NICHTS mit der Eingangsfrage zu tun hat.
Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet. Lass den das klären.
Der hat vermutlich längst abgewinkt.
In der Firma...?
Das ist bestenfalls ein interner Regelverstoß, und wenn es ganz hart kommt, kann man für sowas abgemahnt werden - aber es ist kein Verbrechen / Gesetzesbruch oder desgleichen.
Und bei privatem Raum? Ist es Hausfriedensbruch?
Tür zu jedoch nicht mit schluessel und man macht auf.
Das ist kein Hausfriedensbruch, ist ja nicht sein "Grund".
Da bekommst eher Ärger in der Firma.
Das hat nichts mit Hausfriedensbruch zu tun! Eher mit Neugierde! Mich geht das Zimmer des Kollegen nur was an, wenn was drin ist, das ich holen soll....
Odervdu wolltest zu deinem Kollegen und hast nicht mitbekommen, dass er grad den Raum verlassen hat.
Ich verstehe gar nicht, wo da das Problem liegen soll.
Nein, das ist keine strafbare Handlung. Hausfriedensbruch wäre erst gegeben, wenn du nach Aufforderung das Büro nicht verläßt.
Und bei privatem Raum? Ist es Hausfriedensbruch?
Tür zu jedoch nicht mit schluessel und man macht auf.