Welche Strafen bei überfahren eines roten Signals?

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Du müsstest im wahren Leben zum Vorgesetzten (Teamleiter) von dem bekommst du eine Standpauke danach ein paar Tage Unterricht, eine Überwachungsfahrt und fertig

Runter von der Karre und ab in die Werkstatt. @Parhalia: Diese "Kontaktschleifen" ist die INDUSI , die induktive Zugsicherung. Die löst die Bremse aus, richtig. Das schützt aber nicht vor Strafe.

Und Ihr alle wollt Experten sein? Zumindest im Umgang mit einem Hilfesuchenden, müsst Ihr noch mal etwas nachlegen!! Ich vermute mal, es hängt auch etwas von der Situation ab, die zum Überfahren des HP 0 oder SH 0 geführt hat. Wenn es Dein eigenes Verschulden war, Du aber den Bremsvorgang schon eingeleitet hattest, wird vielleicht ein Abmahnung herauskommen und eine Nachschulung fällig werden. Ist aber ein technischer Mangel die Ursache, ist das Zwar kein Freibrief, wird aber die Strafe etwas abmildern können. Das müsste aber schon ein Totalausfall aller Bremssysteme sein inclusive der Notöffnung des Hauptluftleitung sein. Das schlimmste wäre, bei rot ist tod, das hieße, Du wärest den Lokführerschein los. Ob man den neu machen kann weiß ich nicht. . Ich habe sehr viel Verständnis für die Frage, ist es doch erst in 2010 oder war es 2011 gewesen, wo 2 Züge frontal ineinander gefahren sind, weil eben ein Tfz Führer sein Rotlicht übersehen hat und die Strecke (Nebenbahn) eben nicht mit der INDUSI versehen war. Selbst wenn alles an Technik eingebaut ist, was möglich ist, 100% sicher halte ich für ausgeschlossen. selbst wenn 99,999% Sicherheit gegeben sind, verbleibt das Restrisiko von o,o1%. Naja, ich wünsche Dir, dass Dein Kopf drangelassen wird. 5 Meter hinter über das HS, da passiert schon deshalb nichts schlimmes, weil ein Durchrutschweg von >=200 Meter hinter einem Hauptsignal gilt. Also Kopf hoch.

einfachfair  21.05.2014, 13:41

Das mit den zwei Zügen war bei Hordorf in Sachsen-Anhalt unweit des Harzes, das nur am Rande.

Ich denke, man kann den Schein eher nicht neu erwerben, da der Bahnbetrieb wesentlich empfindlicher ist für bestimmte Vorfälle als der Straßenverkehr.

Ein Mann, der bei Rot über die Straße läuft, gefährdet schlimmstenfalls seines und das Leben bzw. wenigstens die Gesundheit des/der Fahrzeuginsassen, zumal ein straßengebundenes Fahrzeug immer noch ausweichen kann.

Ein Mann, der unerlaubt an dafür nicht zulässiger Stelle ein Gleis oder gleich mehrere überquert, stellt mit seiner Aktion einen gefährlichen Eingriff in den Bahnbetrieb dar.

Dort kann im extrem ungünstigen Fall der Zug, sofern er den Mann erfasst und überrollt, aus dem Gleis springen und schließlich auf voller Länge entgleisen, schlimmstenfalls umkippen.

Bei einem Güterzug mit Kesselwagen sehen wir dann möglicherweise einer ausgewachsenen Umweltkatastrofe ins Auge, was indirekt auch einen immensen Schaden in der Bevölkerung auslösen kann (verunreinigte Gewässer), vom Schaden oder Tod der auslösenden Person mal ganz zu schweigen.

Die Folgen solch grob fahrlässigen Handelns wird kein Eisenbahn-Verkehrsbetrieb in Kauf nehmen. Wer also als Angestellter (also z. B. Ef/Tf) leichtsinnige Aktionen startet, kann und sollte mit diesem Beruf ein für allemal abschließen, und das wird noch seine geringste Sorge sein.

Pechvogel28 
Beitragsersteller
 20.02.2012, 14:12

Danke für deine Antwort! Bisher kamm noch nichts... Der Fahrdienstleiter hat es wohl nicht weiter getragen... Mal schauen :)

Hallo,

Müßtest Du dazu nicht ein Handbuch haben, was für Sanktionen intern hinsichtlich des Schienenverkehrs als Fahrzeugführer ( Lokführer ) gelten würden?

Ist es nicht mittlerweile sogar schon üblich, dass vor den Signalanlagen Kontaktschleifen im Gleis eingebettet sind, die Deine Reaktion mit dem Soll abgleichen müßten und im Zweifelsfall eine automatische Bremsung einleiten ?

mfg

Parhalia

@Guru61: Also was hat das mit Gefahr für die Menschheit zu tun? Fahre seit 10 Jahren Lok und ist mir nie zuvor passiert!!!

Und ja es ist im wahren Leben passiert und Zwangsbremsung gab es auch gleich.

Bin sonst immer sehr vorsichtig.... aber habe mich zu sehr auf die Abfahrzeit konzentriet.

guru61  14.02.2012, 12:10

Ich glaubs dir trotzdem noch nicht! Wie gesagt, ein Lokführer der nicht weiss was bei einem Signalfall zu tun ist, oder was das für Konsequenzen hat, ist nicht richtig ausgebildet und gehört somit nicht auf die Strecke. Auch die Deutsche Grubenbahn hat heutzutage schreibende v- Messer und Einrichtungen der Zugsicherung, die auf dem Streifen einen Strich machen.

Pechvogel28 
Beitragsersteller
 15.02.2012, 21:58
@guru61

Also erst einmal, musst du mir auch gar nichts glauben!!!

Ich wollte wissen was die Strafen sind und nicht hundert Leute davon überzeugen , dass es passiert ist. Und NEIN man muss es nicht wissen, wenn man im Kopf hat mir passiert das NIE. Ist ja ne Sache die Nie passieren darf und somit, geht auch niemand rum und sagt: falls es doch passiert, bekommst die oder jene Strafe.

Zudem fragte ich nicht, was zu tun ist, sondern fragte was die Strafe ist!!

Natürlich weiß ich was zu tun ist... Habe den Fahrdienstleiter angerufen und ein Befehl geschrieben.... etc.

Dass Du genau bescheid weißt.