Welche Strafe ist bei wiederholten Fahrerflucht zu erwarten

14 Antworten

Der Führerschein ist futsch! Unter anderem!

Fahrerflucht und 2 Anzeigen, solche Rowdys braucht man nicht im Straßenverkehr.

BennyJ  05.08.2010, 14:18

ja, sowas gehört echt weggesperrt. einfach assozial.

Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte. Kommt auf den Sachverhalt an. Bei einem kratzer der beim Einparken passiert ist sieht das sicher anders aus als wenn es ein höherer Schaden ist. Bei Personenschaden kommt ja noch unterlassene Hilfeleistungs dazu dann wird die Strafe richtig weh tun. Zurecht natürlich weil Fahrerflucht ist wirklich das allerletzte..

recht55 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 14:24

es war ein Verkehrszeichen

guteantwoort  05.08.2010, 14:28
@recht55

wenn derjenige sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei gemeldet hat, und zwar freiwillig (also noch nicht ermittelt wurde) dann sollte es nicht so wild sein. Ich denke es wird Punkte und Geldstrafe geben, kommt darauf an was er sonst noch auf dem Kerbholz hat.

recht55 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 14:43
@guteantwoort

der jennige ist nach Hause gefahren und wollte gleich Anrufen und die Polizei hat auch schon geläutet. Von Unfall bis nach Hause waren es ca 10 Minuten

guteantwoort  05.08.2010, 16:31
@recht55

dann ist er wohl dran es sei denn er hat mindestens 30 Minuten am Unfallort gewartet.

§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Zu den strafrechtlichen kommen außerdem noch die verkehrsrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.

recht55 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 14:23

es war ein Verkehrszeichen

Wenn er irgendwo noch Bewährung hat, wird er sitzen müssen. Und Richter sind bei Fahrerflucht i.d.R. nicht sehr gnädig. Der Fahrerflüchtige war ja bei vollem Menschenverstand und nicht betrunken. Charakterfehler?

recht55 
Beitragsersteller
 05.08.2010, 14:19

der Fahrer wollte nach Hause telefonieren

Nachtflug  05.08.2010, 14:24
@recht55

Dann braucht er ein Raumschiff oder die netten Leute, die ihm die Jacke hinten verschließen.

Führerscheinentzug und das wahrscheinlich dauerhaft. Ich kenne so einen Fall und der Lappen war dan weg. Und noch Knast wenn derjenige Pech hat.