Welche Sozialleistungen bekommt 3 köpfige Familie?

5 Antworten

Mal vorausgesetzt die Eltern haben weder Anspruch auf ALG - 1 noch erzielen sie ein Einkommen und das Kind wäre noch unter 6 Jahren und außer Kindergeld würde es kein weiteres Einkommen geben.

Dann stünde den Eltern ab 2020 ein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von jeweils 389 € zu und für das Kind ein Regelbedarf von 250 €, da würde das Kindergeld von 204 € im Regelfall zu 100 % abgezogen.

Dazu käme dann separat ein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft ( Warmmiete) von je 1 / 3, also bei angenommen angemessenen 600 € KDU - und 3 Personen wären das jeweils 200 €.

Zusammen läge der Bedarf dann ohne eigenem Einkommen bei 2 x 389 € = 778 € für die Eltern + 250 € fürs Kind + 3 x 200 € = 600 € für die KDU = gesamt 1628 € pro Monat.

Von diesen 1628 € würde dann das Kindergeld von 204 € vom Bedarf des Kindes abgezogen, es bliebe dann ein ungedeckter Leistungsanspruch von 1424 € pro Monat.

kommt drauf an:

Arbeitslosengeld 1und/oder Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4),
wenn ein Elternteil dauerhaft krank ist statt dessen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Wohngeld
Kindergeld

https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Kindergeld gibt es auch, wird aber vom Regelsatz abgezogen. Das heißt, extra gibt es das nicht.

Deine Bedingungen sind noch viel zu ungenau, um sie einfach beantworten zu können.

Arbeitslose erhalten bis zu einem jahr ALG 1. Dann werden sie auf ALG 2 umgestellt.

Was schwebt dir also vor? AlG 1 oder ALG 2- Bezug?

Und was macht das Kind? Schule? Ausbildung? Faulpelzen?