Welche rechtlichen Folgen kommen auf einen zu der Nacktbilder einer Minderjährigen weiterschickt/veröffentlicht?
Halllo Comunity, Ich wende mich an euch weil ich nicht weiß an wen ich mich sonst wenden soll. Wie meine Frage oben schon sagt, möchte ich wissen was auf einen zukommt, der Nacktbilder einer Minderjährigen weiterschickt oder gar veröffentlicht. Mein Problem ist, dass ich vor drei Jahren, als ich 14 Jahre alt war Nacktbilder an meinen damaligen Freund, meine erste große Liebe, geschickt habe. Ich weiß dass das sehr dumm von mir war aber er hat mich dazu gezwungen. Er war damals 18 Jahre alt... Vor kurzen hatten wir wieder Kontakt und er hat mir erzählt und gezeigt, dass er meine Nacktbilder noch hat. Ich wollte dass er sie löscht abewr das hat er nicht. Jetzt hab ich riesige Panik, dass er diese weiterschickt oder es schon getan hat.. Ich bin total verzweifelt. Würde das psychisch über haupt nicht verkraften, wenn das der Fall wäre.. Kann mir denn jemand sagen, was rechtilich auf ihn zu kommen würde und was ich dagegen unternehmen kann? Danke im Vorraus Alysa..
6 Antworten
Der Besitz von Fotos minderjähriger wird mit mehreren, ich glaube mindestens 2Jahre Haft bestraft. Es wird nicht bloss das Weiterschicken bestraft. (PS: siehe dannius)
Du solltest dich von ihm distanzieren, das macht es emotional einfacher.
Lass es nicht dazu kommen, dass er dich damit unter Druck setzt oder sie
verbreitet. Möglich ist auch, dass er inzwischen eine Sicherungskopie hat. Deswegen weiss ich nicht wieviel Sinn es macht, ihm nochmal zu drohen, wenn er vorher schon so kooperativ war.
Da das ganze eine ziemlich lähmende Vorstellung ist, solltest du nicht viel Zeit verlieren. Du hast ihn jetzt schon aufgefordert sie zu löschen. Du kannst ihm zwar nochmal mit der Polizei drohen, falls du es nicht getan hast, aber solltest auch sofort einen Anwalt und die Polizei kontaktieren.
Je nachdem wie du ihn einschätzt, wenn ihr euch noch vertrauen könnt und es vielleicht nur ein Spaß gewesen ist, dich zappeln zu lassen, kannst du ihn nochmal drauf ansprechen.
Da ich das für ziemlich unwahrscheinlich halte, da es schon 4Jahre in seinem Besitz ist, würde ich sagen, solltest du es lassen und keine Zeit verlieren.
Du könntest es eventuell noch bei seinen Eltern versuchen. Scheint ja noch relativ unterentwickelt, der Typ. Wenigstens bekäm er dann vielleicht schonmal ne Vorahnung, was für Ärger auf ihn zukommen kann.
Du hast Rechte an Deinem Bild plus, die Bilder sind strafrechtlich relevant.
Geh zur Polizei und zeig ihn an.
Würde er sie weiterschicken würde er sich der Jugendpornographie strafbar machen.
Auch wenn er sie behält ist das Jugendpornographie. Darf er nicht haben....
Würde er sie veröffentlichen/weiterschicken, würde er sich wegen Kinderpornografie strafbar machen. Da würde einiges auf ihn zukommen.
Wir hatten ein Mädchen auf der Schule, die Nacktbilder an einen Typ geschickt hat. Ein paar Tage später hangeln in der Schule überall diese Bilder und die Kripo stand in der Schule.
Aber das alles bringt dir auch nichts, wenn sie erstmal veröffentlicht sind. Das Internet vergisst nichts.
Droh ihm mit dem Anwalt und der Polizei, wenn er sie nicht vor Deinen Augen löscht.
Es handelt sich dabei um ein 14-jähriges Mädchen und dann ist es Kinderpornografie.
Oder denkst du, die Kriminal-Polizei war damals just 4 fun bei uns in der Schule?
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres war sie kein Kind mehr.
Just for fun sicher nicht, aber da kann es ja noch alle möglichen anderen Gründe gegeben haben. Vermutlich darf man auch keine Nacktbilder von Erwachsenen einfach in die Welt blasen.
Stimmt genau, Tannibi, das Aufhängen von pornografischen Bildern in einer Schule - auch wenn darauf nur Erwachsene zu sehen sind - wäre zum Beispiel nach § 184 Absatz 1 Nummer 2 Strafgesetzbuch strafbar: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html
"Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
-
[...] 2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, zugänglich macht, [...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Soweit verstehe ich es ja noch, bloß dachte ich, nicht jedes Nacktbild sei Pornographie.
Er macht sich alleine schon dadurch strafbar, dass er Bilder einer minderjährigen Person besitzt. Also wenn dus drauf ankommen lassen willst kannst du ihn jetzt schon wegen Besitz Kinderpornographischen Materials anzeigen.
Ansonsten würde ich erstmal mit ihm drüber reden und ihm klar machen dass du notfalls einen Anwalt einschalten wirst.
Er macht sich nicht strafbar, wenn er die Bilder von dieser Person selbst hat.
Pornographische Photos von Jugendlichen sind immer strafbar, auch wenn sie mit Einverständnis des Jugendlichen gegeben wurden.
Plus - hier steht, dass er sie gezwungen hat.
Das ist noch eine ganze Nummer härter.
gezwungen... wie zwingt man jemanden, ein Nacktfoto von sich zu machen und einem zu schicken? Vorgehaltene Pistole durchs Internet?
@Bitterkraut schon mal was von Erpressung gehört? Wenn sie ihm ein Bild freiwillig geschickt hat reicht das aus um sie damit unter Druck zu setzen und weitere Bilder zu erzwingen. Und ja bereits der Besitz von Nacktbildern minderjähriger Personen ist strafbar auch wenn diese im Einverständnis der abgebildeten Person entstanden sind.
Bist du da sicher? Es ist doch nicht alles Nackte Pornographie.
Und "vor ihren Augen löschen..." er kann zig Kopien haben.