Welche Papiere brauche ich zur Überführung eines Verstorbenen aus der Schweiz nach Deutschland?

6 Antworten

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Liebe / r derbas,

zuerst einmal möchte ich Dir/Deiner Familie mein Mitgefühl aussprechen und Dir/Euch viel Kraft für die kommende Zeit wünschen.

Nun zu Deinen Fragen wobei genauer immer ein Bestatter vor Ort bzw. die Botschaft helfen kann.

In der Regel benötigt man:

Zur Beurkundung vor Ort:

  • Totenschein, Reisepass, bei Unfall oder ungeklärter Todesursache die Freigabe, bei Ver- heirateten die Heiratsurkunde bzw. Familienbuchauszug (vor Ort erfragen, da das ganze manchmal auch mit neuestem Datum sein muss), bei ledigen Geburtsurkunde, bei verwiteten Heiratsurkunde/Familienbuchauszug und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners manchmal wird auch eine sog. Aufenthaltsbescheinigung benötigt (wird von der Meldebehörde des Wohnortes ausgestellt).

Zur Überführung:

  • den Totenschein,
  • Sterbeurkunde evtl. Internationale Sterbeurkunden falls das ganze in der italienischen- oder in der französischen Schweitz passiert ist und die Urkunde in dieser Sprache
    ausgestellt ist, um eine spätere teuere Übersetzung zu sparen ( Bitte vorher überlegen, wie viele Serbeurkunden man benötigt z.B. für Lebens-, Sterbefall-, Unfallversicherung usw. da eine spätere Beschaffung nur unter größeren Umständen geschehen kann, da Urkunden immer nur am Ort des geschehens ausgestellt werden bzw. später eine Behörde bzw. Stelle zur Beglaubigung gefunden werden muss)
  • einen Leichenpass,
  • Reisepass des Verstorbenen,
  • Freigabe (d.h. bei einem Unfall muss der Staatsanwalt sein o.k. geben) nur bei Unfall oder ungeklärter Todesursache,
  • Bescheinigung über vorschriftsmäßige Einsargung,
  • ich weiß nicht was du unter Foliensystem verstehst. In der Regel kommt unten in den Sarg eine undurchlässige Folie, darüber ein saugfähiges Polster.
  • Bulette232 muss ich dahingehend korrigieren, dass wie er sagt "Metallsarg" eigendlich Zinkeinlage immer dann gebraucht wird wenn eine Landesgrenze überschritten wird (nicht nur im Flugzeug bzw. wenn der Verstorbene eine Infektionskrankheit hatte) selbst innerhalb der EU wird diese beim "Landtransport" benötigt.

Des weiteren sollte man im Vorfeld überlegen, welche Art von Bestattung hier gewünscht wird (Erd- oder Feuer), denn bei einer Feuerbestattung wäre es günstiger, den Verstor-benen vor Ort einäschern zu lassen (Die Urne wird dann in der Regel, bitte nicht erschrecken, per Post zum Bestattungsort gesandt). Zusätzlich sollte man sich erkundigen welcher Bestatter (der deutsche oder der schweizer) günstiger bei der Überführung des Leichnams ist (klingt zwar jetzt nicht gerade pietätvoll, kann aber enorme kosten sparen). Bei Feuerbestattung vor Ort ist auch noch zu bemerken, dass in der Schweiz im gegensatz zu Deutschland kein bestattungszwang herrscht und somit die Urne auch ausgehändigt wird. Bei uns in Deutschland kann dies aber schwierigkeiten geben, da bei uns zum einem Bestattungszwang herrscht und zum anderen im Normalfall Urnen nicht von Privatpersonen (ohne spezielle genehmigung) überführt werden darf.

Ich hoffe, Dir / Euch ein wenig weiter geholfen zu haben. Gerne kannst / könnt Du / Ihr mich bei weiteren Fragen anschreiben.

Liebe Grüße

Tanja

Hallo,

so eine Überführung hatten wir auch nicht nicht, zumindest nicht im Sarg räusper

aber im Notfall sollte auch die Botschaft Bescheid wissen.........das wäre so mein erster Gedanke.........

Leider muss ich derbas korrigieren. Die Sterbefallanzeige geht an das Standesamt, diese wird benötigt für die Ausstellung der Sterbeurkunden, die du für die Überführung brauchst, das hast du sicherlich verwechselt :-) Vom Totenschein gibt es viele Ausführungen (Blatt 1,2 und 3). Das Blatt für das Gesundheitsamt wird meistens für die Überführung benötigt. Also um es mal kurz zu fassen, das kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Am besten ist, du wendest dich an das deutsche Konsulat in der Schweiz, die können dir sicher weiterhelfen oder ein Bestatter vor Ort. Diese beiden Stellen sind schonmal die besten Anlaufstellen. Grundsätzlich gilt aber: Internationale Sterbeurkunde (mit der kannst du nichts falsch machen) Route (Fahrzeugpapiere, Fahrzeigführer, Route...) Evtl. Apostille (bekommst du beim Konsulat) Evtl. Legalisation/Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung von Personenstandsurkunden Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Amtsarzt Bescheinigung eines Bestatters über die korrekte Einsargung Den Metallsarg brauchst du meistens nur bei der Überführung auf dem Flugweg oder wenn der Verstorbene an einer Infektionskrankheit gelitten hat. Du siehst das Thema geht weit auseinander. Wenn ich dir weiter helfen kann dann kannst du mich natürlich gerne anschreiben! Herzliche Grüße!

Du musst noch ein überführungsschein nach Deutschland haben .bekommst du beim Standesamt wo du auch die sterbeurkunde bekommst. und ja du musst das System einhalten..

Erkundige dich doch bei einem Bestatter. Von DE nach Gr. muss der Leichnahm einbalsamiert sein, und der Sarg musste aus Metall sein. Weiss nicht, wie es nach DE ist, ein Bestatter müsste das wissen. Wir brauchten auch noch eine Geburtsurkunde , Heiratsurkunde. Hm..... mein Beileid und viel Kraft wünsch ich .

derbas 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 12:50

Tja, von Deutschland nach Griechenland, Frankreich und Dänemark habe ich schon gemacht. Ist aber alles EU. Vielleicht gibt es ja bezüglich der Schweiz noch Besonderheiten. Meine Fachbücher schweigen sich leider aus.

Denke mal ich werde gleich wirklich mal einen erfahreneren Kollegen anrufen.

Danke Trotzdem!

katzevic  18.01.2012, 13:00
@derbas

Ok, sorry, ich dachte es wäre ien Angehöriger von dir . Tut mir leid, dass ich dir nicht helfen konnte.

derbas 
Beitragsersteller
 18.01.2012, 13:11
@katzevic

Ich sag auch sorry. Habe nämlich meinem Kollegen gegenüber behauptet dass ich das weiss. Muss ich wohl jetzt zugeben...;-(

katzevic  18.01.2012, 13:18
@derbas

hahaha.... kenn ich. Bin auch erst grosskotzig, und dann... pustekuchen :-)