Welche Nachweise für Bafög-Antrag?
Das Bafög Amt möchte bestimmte Nachweise für den Bafög-Antrag. Undzwar geht es ersten speziell um mein Vermögen. Reicht hierfür die Umsatzabrage ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung und bei der Kreditkarte den Kontostand? Beides Online.
Ausserdem steht hier ich bräuchte eine "Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte nach §9 BAföG (Wintersemester) 16/17"- Es sollte doch die Immatrikulationsbescheinidung ausreichen oder irre ich mich da? habe diese nähmlich auch eingereicht.
und zu guter letzt den Nachweis vom Jobcenter vom 1.1-31.1.2016. Ist das der Bewilligungsbescheid?
Hoffe auf hilfreiche Antworten auch wenn die Fragen dumm erscheinen :D
danke
2 Antworten
Bei dem Vermögen reicht ein Nachweis, ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Das kommt dann drauf an. Kontoauszüge, Sparbücher und und und..
Bei der Bescheinigung musst du ein Formular einreichen, auf dem steht, dass du die Ausbildungsstätte wirklich angetreten bist. Das geht natürlich erst dann, wenn die Ausbildung begonnen hat.
Und beim letzten ist der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter gemeint, wenn dir zu diesem Zeitpunkt Leistungen gezahlt wurden. Diese Nachweise packst du dann einfach mit rein.
am 1.10 und paar tage später sind ja Zahlungen wie Miete fällig etc..
Okay, komisch :D Gerne :-)
Dann solltest du eventuell dort anrufen und nachfragen. Bei mir wurde der einen Monat, bei dem ich aus diesem Grund noch kein Bafög bekommen habe, vom Jobcenter überbrückt. Weil das Amt darf erst auszahlen, wenn du die Ausbildung/das Studium angetreten bist. Von daher würde ich nachfragen, ob das Jobcenter in deinem Fall auch greift, da du ja sonst ohne allem da stehst.
Ich weiß jetzt was gemeint ist. Die Bescheinigung an sich ist im Bafög-Antrag vorhanden. Dort steht das die Immatrikulationsschein als Ersatz gilt, aber anscheinend will mein Sachbearbeiter dennoch diesen Teil haben..na dann :D danke dir
die Bescheinigung müsste ich mir also in der Uni abholen. Kriege ich die denn vor dem 1.10?
bei den immatrikulationsbescheinigungen ist genau so eine bescheinigung nach §9 bafög mit dabei, die ausschneiden und mit dazu packen. für die vermögensauskunft reichen kontoauszüge aller girokonten, sparbücher, versicherungen, privatrenten, fonds, lebensversicherungen etc.
Es kam lediglich die Immatrikulationsbescheinigung.
Wann fängt die Uni denn an ? Also bei mir war das so, dass ich BAFÖG komplett beantragt habe. Alle Unterlagen abgegeben, nur halt die Bescheinigung nicht, dass ich die Ausbildung angetreten habe. Das kann man natürlich erst nachweisen, wenn man sie auch angetreten hat. Also quasi am ersten Tag. Dann reicht man die Bescheinigung am ersten Tag direkt beim zuständigen Amt ein und erst dann wird BAFÖG bewilligt. Soweit ich weiss, dürfen die das vorher nicht bewilligen, da es ja sein kann, dass du mit deiner Ausbildung/das Studium gar nicht anfängst. Sobald du das dann eingereicht hast, bekommst du BAFÖG. Gegebenfalls auch rückwirkend.