Welche Daten speichert die Krankenkasse und wie lange?

4 Antworten

hallo miezchen,

selbst wenn dein hausarzt dir nur eine überweisung ausgestellt hat, rechnet er behandlungskosten über die kassenärztliche vereinigung ab.

ich empfehle meinen kunden bei unsicherheit immer, eine behandlungsübersicht für die letzten 5 jahre auszuhändigen. dazu ist er gesetzlich verpflichtet. deine krankenkasse weiß nicht, weshalb du behandelt worden bist, die bet´zahlen die von der kassenärztlichen vereinigung in rechnung gestellten orderungen, um dem arzt das geld zu überweisen. (verrückt oder?)

aber ich mache anonyme risikoanfragen bei versicherern, welche zum kunden und beruf am besten passen, um festzustellen, ob eine versicherbarkeit vorliegt, mit welchen risikozuschlägen oder ausschlüssen. so bekomme ich zumindestens auch nur zeitzuschläge (2-3 Jahre), wenn der kunde nicht mher deshalb beahndelt wird oder die beahndlung abgeschlossen ist, dann bekommt er den normalbeitrag.

geht eben halt nur über einen pflichtbewussten makler.

beste grüsse

dickie59

ob dich der versicherer deswegen ablehnt, weiss ich nicht. allerdinsg solltest du es angeben, kommt es später raus, kann es ärger geben

Du musst nur die Sachen angeben, bei denen Du auch wirklich in Behandlung warst und meines Wissens nach auch länger als sechs Wochen in Behandlung. Die Daten werden wohl ewig gespeichert im Zeitalter des Computers. Ich bin jetzt schon über 25 Jahre krankenversichert und die haben noch alles im Computer weshalb ich jemals beim Arzt war.

DerHans  30.07.2012, 09:33

@Anette27

Mit solchen Ratschlägen solltest du sehr vorsichtig sein, auch wenn dich hier niemand haftbar machen kann. Beim Abschluss einer BU-Versicherung geht es um viel Geld und um ein existenzbedrohendes Risiko. Da ist noch die kleinste Differenz zwischen abgefragten Risiken und der Antwort relevant.

Wenn sich aus der vorvertraglichen Anzeigepflicht eine Ablehnungsgrund ergibt, wird dieser auch im Leistungsfall auch genutzt.

annette27  30.07.2012, 19:26
@DerHans

Ich habe ja klar und deutlich gesagt, dass alle Krankheiten und Arztdiagnosen jahrelang gespeichert werden. Natürlich gebe ich niemals den Ratschlag etwas vor der Versicherung zu verschweigen. Das kommt immer raus und man sollte gewissenhaft alles angeben, der Versicherer entscheidet dann letztendlich ob er den Antrag bewilligt. Etwas lachhaft ist allerdings, dass man mit 17 eine BU abschließen kann und zwar mit zwei Fragen: Wie groß und wie schwer sind Sie? Mein Sohn hat gerade eine abgeschlossen und das waren die einzigsten Fragen.

kevin1905  29.07.2012, 23:40

Auch fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben entbinden den Versicherer im Schadenfall von der Leistungspflicht.

Besser du wirst abgelehnt, als dass du jahrelang zahlst und später wird dir die Leistung wegen vorvertraglicher Azeigepflichtverletzung verweigert.

Bei einer Falschaussage, würede das unweigerlich passieren, wenn man dich dabei ertappt.

Dass du schon einmal "psychische Probleme" gehabt hast, ist für die BU auf jden Fall relevant.

Dass wegen "Burn-Out" die BU in Anspruch genommen wird, passiert immer häufiger. Da ist es dann leicht eine Zusammenhang mit einem verschwiegenen Arztbesuch herzustellen.

Entweder du beantwortest due Fragen wahrheitsgemäß und vollständig oder du kannst es ganz bleiben lassen.

Mit dem Antrag entbindest du sämtliche Ärzte und Institutionen von der Schweigepflicht-

miezchen12 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 16:47

Danke für die schnelle Antwort, bin jetzt hin und hergerissen, da ich ja nicht wirklich in ärztlicher Behandlung war, sondern mir nur diese Überweisung geben lassen habe. Ich habe eine Weile überlegt ob ich diese nutzen sollte, hab mich aber dann dagegen entschieden, da sich diese Zwangsgedanken gebessert haben...Im Anhang der Gesundheitfragen steht ich soll Art, Verlauf und Folgen der Krankheit angeben...da ich mich nie wirklich behandeln lassen habe (müssen) is das sehr schwieig für mich auszufüllen....

kevin1905  29.07.2012, 23:39
@miezchen12

Ruf die Kasse an und schildere denen dass du eine BU abschließen willst und gerne wissen möchtest was in den letzten 5-10 Jahren abgerechnet und eingereicht wurde.

DerHans  30.07.2012, 09:35
@miezchen12

Du hast jedenfalls mit deinem Hausarzt darüber gesprochen, sonst hätte er keine Überweisung ausgestellt.

Mit dem Antrag entbindest du sämtliche Ärzte (auch über deinen Tod hinaus) von der Schweigepflicht.