Weglaufen vor Polizei
Folgende situation: Man läuft Nachts in der Stadt rum (egal ob man eine straftat gemacht hat oder nicht) aufeinmal fährt in der Nähe ein polizei wagen und hält neben einer person an. Wenn man in dem moment vor der Polizei wegrennt (auch wenn man nichts gemacht hat) was macht die Polizei dann? Wird nach der Person dann gesucht oder was macht die Polizei genau?
Diese Frage quält mich schon lange Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.
11 Antworten
Nein auf keinen Fall, denn das alleinige Weglaufen,kann ja ganz andere Gruende haben Vorausgesetzt. wenn vorher tatsaechlich nichts passiert ist Das Weglaufen ist in diesem Fall aber dumm, denn damit machst Du Dich verdaechtig,solltest Du im Anschluss doch ergriffen werden,musst Du Dich damit abfinden, dass Du ein paar Stunden oder die ganz Nacht, zur Klaerung dieser Angelegenheit auf der Wache verbringst.Soltest Du das grosse Pech haben, das vorher im gleichen Viertel zu dieser Zeit etwas passiert ist, sieht es unter Umstaenden schlecht aus, besonders wenn Du eine einschlaegige Vorstrafe hast..
Tareq A.
Die würden der Person folgen weil sie verdächtig ist sie werden sie suchen und stellen und eventuell mit auf die Wache nehmen
Hallo Ibugas,
wenn Dich als Fußgänger die Polizei anhält und Du wegrennst ist erst einmal ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5,00 Euro fällig:
Normalerweise kannst Du die 5,- Euro gleich an Ort und Stelle bezahlen. Wenn Du die nicht gleich bezahlst, nimmt die Polizei Deine Personalien auf und Dir wird ein Bußgeldbescheid mit folgenden Text (laut Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog) zugehen:
Tatbestandsnummer:36000
Tatvorwurf: Sie befolgten als Fußgänger nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld 5,- Euro
Aber dazu muss Dich die Polizei erst einmal kriegen.
Welche Maßnahmen die Polizei dazu einleitet, hängt ganz von den Umständen ab. Es ist ja schon ein Unterschied, ob Dich die Polizei angehalten hat, weil sie den Verdacht hat, dass Du noch Jugendlicher bist und Dich nachts ohne Wissen Deiner Eltern draußen aufhältst oder ob Dich die Polizei angehalten hat, weil in der Nähe ein bewaffneter Raub stattgefunden hat und auf Dich die Täterbeschreibung zu trift.
In letzteren Fall, musst Du mit massiven Maßnahmen seitens der Polizei rechnen.
Was würdest Du den an Stelle der Polizei machen, wenn Du unmittelbar nach einem Raub auf eine Person triffst, auf dessen die Täterbeschreibung passt und gemeldet wurde,dass der Täter eine scharfe Schusswaffe bei sich führt und die Person die Du kontrollieren willst wegrennt?
Richtig, Du würdest die weglaufende Person evtl. mit gezogener Waffe versuchen zu stoppen. Wir sind zwar weit weg von amerikanischen Verhältnissen, wo sofort geschossen wird, aber kannst Du ausschließen, dass der Beamte der Dich stoppt nicht etwas über reagiert?
Aber wie gesagt, ist ja nun nicht die Regel, dass so was passiert, aber ganz grundlos kontrolliert einen die Polizei nur selten. Und vor allem, Du weißt nie im voraus, warum Dich die Polizei kontrolliert. Was für Dich vielleicht noch Spaß ist, stellt sich für den Beamten vielleicht ganz anders da.
Vor allem Du gibst den Beamten ja einen guten Anfangsverdacht, dass Du eine Straftat begangen hast und deshalb flüchtest und gibst damit einen guten Grund für weitere Maßnahmen wie eine Durchsuchung und fahndungsmäßige Abfrage.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo Artus01,
und was passiert wenn die Person anfängt loszurennen? Richtig, spätestens dann wird sie angesprochen.
Und unabhängig ob sie vorher angesprochen wurde oder nicht, so weckt man bei JEDEM Polizisten zumindest den Anfangsverdacht, dass mit den Personen die sofort die Flucht ergriffen haben, als der Streifenwagen neben ihnen gehalten hat, etwas gravierendes nicht stimmt.
Ein Ansprechen ist im übrigen auch nicht nötig, es langt, wenn die Polizei durch Zeichen zu verstehen gegeben hat, dass die Fußgänger anhalten sollten.
Im bundesweit einheitlichen Tatbestandkatalog steht dazu folgendes:
Tatbestandsnummer: 136006
Tatvorwurf: Sie befolgten als Fußgänger nicht das Zeichen des Polizeibeamten.
Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld 5,- Euro
Aber mit dem Satz:
Die werden erst fällig wenn die betreffende Person angesprochen wird.>
hast Du natürlich recht. Solange ein Ansprechen nicht erfolgt und auch kein Zeichen zum Anhalten erteilt wurde, sind die 5 Euro auch nicht fällig.
Aber die 5,- Euro denke ich, sind auch das kleinste übel, denn alles andere was ich angeführt habe trift zu.
Und die Frage ist doch was ist schlimmer? Fünf Euro zu bezahlen oder von mehreren Polizeibeamten unsanft gestoppt, evtl. die Acht wegen bestehender Fluchtgefahr und zu erwartender Gegenwehr umzubekommen, durchsucht zu werden und auch noch fahndungsmäßig überprüft zu werden?
Also ich persönlich könnte auf so was verzichten.
Bist Du noch Minderjährig, dürfte damit Dein nächtlicher Ausflug auch beendet sein und Du kannst den Rest dann Deinen Eltern erklären, wenn die Dich von der Wache abholen dürfen.
Das einzig positive was ich zu dem Sachverhalt sagen kann ist, dass solange Niemand durch die Verfolgung verletzt wird und nichts kaputt geht, dass man mit keinerlei sonstigen Folgen rechnen muss.
Aber das hast Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe auch gar nicht in Frage gestellt und Dir ging es nur um die fünf Euro Verwarnungsgeld.
Schönen Abend noch und frohe Weihnachten
TheGrow
Aber das hast Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe auch gar nicht in Frage gestellt und Dir ging es nur um die fünf Euro Verwarnungsgeld.<
Genau so ist es, der Rest ist nämlich absolut ok. Habe nur vergessen im Kommentar oben darauf hinzuweisen, sorry.
Dir auch ein frohes Fest.
zuerst werden sie versuchen dich zu schnappen, dann werden sie wahrscheinlich nachfragen ob irgendwas war (also Einbruch oder so^) und dann schätzt ich mal würden sie den Kollegen sagen, dass sie nach dieser Person ausschau halten sollen! aber so ne große Suchaktion wird's nicht geben
Die Frage ist völliger Unsinn. Wenn man nichts angestellt hat, dann braucht man nicht weglaufen. Wer wegläuft macht sich doch erst recht verdächtig.
Kleine Kritik.
Steht in der Frage, sonst hat bisher nichts stattgefunden. Somit kostet es noch keine 5 Euronen. Die werden erst fällig wenn die betreffende Person angesprochen wird.