Wegen was könnte man einen Lehrer anzeigen, bei Einbehalten des Handys?
Also an meiner alten Schule (Realschule), haben die Lehrer immer (egal wann und wo/im Unterricht, oder außerhalb) das Handy eingesackt. Beim ersten Mal für eine Woche, beim zweiten Mal einen ganzen Monat und beim dritten Mal glaub ich das ganze Jahr. Laut Gesetz, habe ich gelesen, darf jedoch der Lehrer nur bis zum Unterrichtsende bzw. bis zum Schultagsende das Handy einbehalten. Jetzt meine Frage aus reiner Neugier, wegen was hätte man den/die Lehrer/Lehrerin anzeigen können, oder mit was hätte man ihm drohen können?
10 Antworten
In der Regel müssten sie es zum Unterrichtsende wieder herausgeben, spätestens aber am nächsten Tag.
Im Wiederholungsfall könnten sie auch verlangen, dass die Eltern es abholen.
Aber ein Einzug über eine Woche oder mehr ist unverhältnismäßig. Möge da in der Schulordnung drinstehen was wolle - über dem Gesetz, bzw. der Justiz steht die sicher nicht!
Ja selbst unsere gesetzgebenden Volkvertreter scheitern nicht selten vor dem BGH bwz. BVG. ;)
Gibt es in der Schule Probleme die sich durch Gespräche nicht mehr lösen lassen, so ist es in schwerwiegenden Fällen (jetzt nicht nur wegen Handys) durchaus sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Viele haben Angst davor, weil sie befürchten, ihr Kind hätte deswegen Nachteile in der Schule (möglicherweise wird da indirekt sogar gedroht - was aber nur heiße Luft ist). Eher das Gegenteil ist dann aber der Fall - Lehrer und Schulleitung sind dann vorsichtiger, wenn ein Anwalt seine Augen drauf hat. ;)
Aber sei es den Schülern gesagt: schaltet eure Handys in der Schule einfach aus und es gibt keine Probleme. Die paar Stunden am Tag werdet ihr es auch ohne SMS & Co. überleben. Wenn nicht dann solltet ihr, sorry aber das muss ich erwähnen, doch mal langsam über eine Therapie nachdenken.^^
Last but not least: Wenn, versucht erst einmal respektvoll und höflich mit den Lehrern zu reden und dabei immer Mensch bleiben. ;)
Schon bisschen länger her, aber interessant, dass zu dem Thema sogar auch richtige Antworten gibt. Deinem Schlusssatz kann ich auch nur zustimmen!
Vielen Dank für den Stern. ;)
Und alles Gute.
Löl, ist echt kaum zu glauben, wie alt biste denn?
Aber Gesetze... Recht haben und Recht bekommen sind leider immer 2 Paar Schuhe. :D
16 Jahre alt. Liegt aber auch daran, dass ich keins brauch, da ich eher ein Einzelgänger bin.
Ahaa, Einzelgänger, wie kommts dazu?
Öhm ich glaub ich bin zu schüchtern...
Au jaa, das kenne ich, dat kann dann zum Problem werden, legt sich in der Regel mit dem Alter. Geh vorsichtig aber offen auf die Menschen zu - aber laber denen dann am Anfang bloß kein Ohr ab. :D
Ich hab eh keine Ahnung über was ich reden soll. Das einzige was ich machen kann ohne Freunde ist, PC zocken, irgendwas lernen, lesen und sinnlos im Net runsurfen. Also nichts was andere irgendwie interessiert. Irgendwas unternehmen ist erstens langweilig und zweitens find ich´s peinlich alleine irgendwas zu machen...
Aber nur wenn du auch mal raus gehst, triffst du Leute. Versuch mal, dich zu überwinden und raus zu gehen - und lass dich nicht entmutigen, wenns nicht gleich am ersten Tag klappt - das braucht Anlauf.
Deine Frage ist hier ungefähr die 100 000te dieser Art. Nirgends steht in einem Gesetz, dass eine Schule ein Schülerhandy am gleichen Tag zurückgeben muss. Es ist vielmehr an den meisten Schulen Deutschlands üblich, dass die Schulen die einkassierten Handys im Sekretariat lagert und sie nach einer bestimmten Zeit (oft ein paar Tage) von den ELTERN abholen lässt. Ein ganzes Jahr hat sicher KEINE Schule ein Handy einbehalten.
Anzeigen kannst Du einen Lehrer sowieso nicht, weil nicht der Lehrer das Gerät einbehält, sondern die Schule, und außerdem haben Polizei und Gerichte nun wirklich etwas Wichtigeres zu tun, als sich mit Deinem albernen Kinderkram zu beschäftigen.
Was heißt hier bitteschön, mein alberner Kinderkram? Wie ich schon geschrieben habe, war die Frage nur aus reiner Neugier gestellt worden!
tja das ist erst mal recht schwierig, weil du dich immer im randbereich des schulrechts bewegst...
es würde eig mehr sinn machen, zu versuchen den lehrer wegen was anderem dranzukriegen. wenn er dich dein handy z.b. nicht ausschalten lässt, dann ist das ein datenschutzrechtlicher verstoß, da er damit ja ohne pineingabe auf private daten, wie fotos oder sms zugreifen kann. ein zeuge lässt sich für sowas ja sicher leicht finden.
ein datenschutzrechtlicher verstoss :D
nice, ich staune immer wieder was auf gf.net für neue gesetze erfunden werden :D
solange der lehrer nicht reinschaut macht er sich nicht strafbar. die bloße möglichkeit auf den zugriff zu pönalisieren, hieße jeden blick über die schulter unter strafe zu stellen. also jetzt bleiben wir aber mal am teppich.
das gibts^^ man wills oft nicht glauben, aber v.a. bei neuen medien, denkt man sich die komischsten bestimmungen aus, weil man nicht weis, was wirklich was bringt^^
ich kannst dir sogar sicher sagen, weil schon mehrere lehrer, die in meiner klasse handys einkassiert haben, sie erst ausschalten lassen haben. :P
einer hats sogar erklärt, dass das so ist.
Wegen Diebstahls.
Trotzdem würde ich davon abraten. Die Kosten für solch ein Verfahren wären zu Hoch. Ein Lehrer darf klar das Handy nicht über die reguläre Unterrichtszeit einziehen. Falls der Schüler jedoch minderjährig ist, gehört das Handy seinen Eltern. Nur diese könnten Intervenieren.
was für ein schmarrn.... strafantrag wegen diebstahl kann jeder stellen. die kosten trägt der staat und der dieb.
nicht immer... da gibts ja noch den taschengeldparagraphen usw.
und es kann ja auch eine schenkung vorliegen.
laut bgb geht das eigentum durch verschaffen des besitzes sowie eine gegenseitige willenserklärung über. da ist nichts wegen minderjährigkeit beschränkt, auch die schwebende unwirksamkeit greift in meinen augen nicht, da kein vertragsabschluss vorliegt.
taschengeldparagraphen bei nem handy? wenn es für 25 eur erstanden wurde, vielleicht, aber man kennt ja die bunten üfons heutzutage....
klar kann geschenkt worden sein, ist aber eher unwahrscheinlich. die kinder heutzutage bekommen doch die kohle hinten und vorne reingeschoben. das heisst aber noch lange nicht, dass deswegen die eltern nicht hätten einstimmen müssen.
vertragsabschluss liegt freilich vor, wie sonst hätte das kind an das telefon kommen sollen?
hallo :D also erst mals mir würde auch meine handy weggenommen obwphl es aus war. und bis zu den ferien einbehalten warn zumglück nur 4 tage :D aber war auch scheiße. ich hab alles versucht um es wieder zubekommen.. villeicht hilft ja bei deinen lehrer schleimen bischen weiter, bei mir nicht ,... also rein rechtlich dürfen sie es nicht kamm im fernseh. aber bei uns war das so die eltern müssens abholen oder halt ferien. weil die lehrer das so mit den eltern beschlosssen haben oder so .in der hausordnung sthet davon nichts. also denk ich rechtlich ist es nicht erlaubt. aber gegen ne anzeige würd ich abraten. 1. du machst dich unbeliebt und nicht nur bei diesem lehrer und 2 du hast keine schors zu gewinneneigendlich...... also es is doof. nächstes mal ersatz händy dabei haben ein altes das du abgeben kanns :D :D :D :D
Kaum zu glauben, aber ich hab gar kein Handy. Mich interessiert eigentlich nur brennend was für Rechte ich habe, falls ich mal in so eine Situation komme =D Gesetze sind irgendwie spannend!