Exmatrikulation wegen Strafanzeige?

5 Antworten

Warum soll das nicht gehen? Wenn man sich zu sehr danebenbenimmt, kann man sogar seine bereits erworbenen Doktortitel wieder verlieren.

eine Strafanzeige allein ist völlig unerheblich - es kommt auf die Verurteilung, das Strafmaß und die Art des Vergehens an.

Unter welchen Vorausetzungen eine Zwangsexmatrikulation erfolgt, steht in den Hochschulgesetzen der Bundesländer sowie der Ordnung der jeweiligen Hochschule.

Eine Strafanzeige kann sicher noch nicht zu einer Exmatrikulation führen. Grundsätzlich ist aber denkbar, dass die einige Gesetze/Ordnungen es auch zulassen, dass eine Exmatrikulation nach einer Straftat erfolgen kann, die nicht im Zusammenhang mit der Hochschule steht, aber eventuell die Reputation oder sonstige Interessen der Hochschule gefährdet.

Dass so etwas aber wirklich passiert, dürfte einen absoluten Ausnahmefall darstellen.

Ja, kann passieren. Aber nicht wegen Anzeige, sondern wegen rechtskräftiger Verurteilung.

Z.B wenn man eine Anzeige wegen Beleidigung, Mobbing, Körperverletzung etc bekommt.

Das sind ja schon Straftaten!

Eigentlich kannst Du Dir die Frage selbst beantworten :-(

Moe1234 
Beitragsersteller
 01.09.2013, 22:10

Ne kann ich nicht ^^ Wenn jemand als Schüler privat jemand verprügelt wird er auch nicht von der Schule geschmissen und die Schule erfah nicht mal was davon. Deshalb frag ich mich wie es auf ser Uni ist

auchmama  01.09.2013, 22:55
@Moe1234

Moment!

Wenn es bei dem Schüler zu Anzeige kommt, erfährt auch die Schule was davon! Oder? So privat verläuft kein Leben. Auch wenn Du Dir das grad sehr wünschen würdest :-/

In Deiner Frage ist von "Anzeige" die Rede.....wenn die weiter verfolgt wird......