Wegen Augenzeugen Führerschein weg?

13 Antworten

"Im Zweifel für den Angeklagten" kommt nur dann zum Zuge, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist. Das ist hier nicht der Fall, weil es 2 Augenzeugen gibt.

Im Augenblick ist noch gar nichts rechtskräftig. Ich nehme an, dass du eine Anzeige bekommen hast. Dir wird Gelegenheit gegeben, dich zu der Geschwindigkeitsübertretung zu äußern und deine Sicht darzustellen.

Danach wird das Strafmaß entschieden und dir mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung kannst du Widerspruch einlegen. Dann erfolgt eine Gerichtsverhandlung. Der Richter fällt ein Urteil oder stellt das Verfahren ein, abhängig von der Rechts- und Beweislage. Gegen das Urteil kannst du Berufung einlegen. Erst, wenn eine Gerichtsentscheidung getroffen wurde, gegen die weder der Staatsanwalt noch du innerhalb der Rechtsmittelfrist ein Rechtsmittel eingelegt hast, wird die Entscheidung rechtskräftig. Bis dahin ist es noch ein langer Weg.

Da es 2 Augenzeugen gibt, wirst du wenig machen können. Es empfiehlt sich folglich, die Geschwindigkeitsüberschreitung zuzugeben und die Geldstrafe und einen möglichen Führerscheinentzug anzunehmen. Beachte dabei, dass du die Gerichtskosten zahlen mußt, wenn du letztendlich vom Gericht verurteilt wirst. Das lohnt sich in deinem Falle nicht.

Lerne, die Konsequenzen deines Handelns zu tragen. Es obliegt dir selbst, gesetzeskonform zu fahren. Dann sparst du das Geld für Geldstrafen und kannst deinen Führerschein behalten.

Legocheater 
Beitragsersteller
 21.02.2017, 08:15

Danke für die schöne Antwort aber es handeld sich wirklich nicht um mich ;) ich werde Ihm deine Antwort unterbreiten.

peterobm  21.02.2017, 16:36
@Legocheater

dein Kumpel sollte dir mal die ganze Wahrheit erzählen - aus deiner Schilderung wird keiner Schlau, alles nur Mutmaßungen

Wenn dein Freund z.B. wiederholt mehr als 26 km/h innerorts fährt (Nachweisbar), ist der Führerscheinentzug / Fahrverbot gerechtfertigt.

Aber um einen genauen Wert festzustellen bzw. einen Bezugspunkt zu haben, muss seine Geschwindigkeit irgendwann mal gemessen bzw. festgehalten worden sein.

Anhand einer privaten Zeugenaussage: "er war viel zu schnell", lässt sich keine eindeutige Geschwindigkeitsüberschreitung ermitteln. Diese Aussagen sind nur unterstützend, wenn bereits passende Verwarnungen / Verstöße vorliegen.

Privatpersonen können das Tempo in der Regel nicht objektiv einschätzen, da sie sich zu sehr von äußeren Faktoren beeinflussen lassen: z.B. Lautes Auto = Hohes Tempo

Anders ist es, wenn er beim "rasen" von Polizeibeamten oder ähnlich qualifizierten Personen gesehen wurde, die sein Tempo objektiv einschätzen können. Da reicht prinzipiell die Aussage des Beamten für ein Fahrverbot.

Dein Freund ist nach deinen Aussagen bereits mehrfach zu schnell unterwegs gewesen. In seiner Situation würden daher wohl theoretisch zwei "unabhängige" Zeugenaussagen ausreichen, um ein Fahrverbot / Führerscheinentzug zu Rechtfertigen.

Hallo,

du lässt hier viel zu viele Fragen offen!

Zeugen sind in einem Strafprozess so ziemlich das wichtigste Beweismittel. Aber nicht dafür, bereits vorher irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn überhaupt, dann war die angebliche Tat auch nicht nur die Geschwindigkeitsüberschreitung - das war sicher im Zusammenhang mit einer weiteren Tat.

Denn die Polizei kann und wird nicht so ohne weiteres den Führerschein einziehen, wenn jemand einfach nur aussagt, ein anderer wäre zu schnell gefahren.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung und deren Höhe muss nachgewiesen werden und dafür reichen Augenzeugen nicht aus.

Viele Grüße

Michael

2 Augenzeugen in einem Polizeifahrzeug mit geeichtem Tacho; da wird er keine Chancen haben

melman86c  21.02.2017, 13:41

Welcher Tacho ist geeicht? Der vom Auto nicht.

peterobm  21.02.2017, 14:32
@melman86c

Garantiert, Provida-Fahrzeug  

Zivilpersonen können das gar nicht entscheiden, da wird niemals der "Lappen" entzogen

Irgendwie klingt das nicht besonders glaubwürdig. Allein die sofortige Einziehung des Führerscheins ist fragwürdig. Hat der Mann keinen Anwalt?

Wer waren denn die beiden Augenzeugen? Polizeibeamte oder Privatpersonen?

Bei Pol sagen die Gerichte dazu: "Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, ... wenn dieser in der Überwachung des fließenden Verkehrs besonders geschult und erfahren ist." Aber auch da in engen Grenzen."

Bei Privat geht es eher in die Richtung: "Geschwindigkeitsschätzung durch Zeugen sind nicht beweiskräftig."