Steuerklasse 2 oder Entlastungsausgleich für Alleinerziehende?
Hallo,
kann mir hier jemand sagen, ob es günstiger ist in die Steuerklasse 2 zu wechseln oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Steuerklärung zu beantragen? Kommt das "auf's gleiche raus"?
Herzlichen Dank für eine kompetente Auskunft!
2 Antworten
Die Steuerklasse 2 beinhaltet bereits den Entlastungsbetrag. d.h. die 2 ist wie die Steuerklasse 1, aber man hat eben den Entlastungsbetrag als Freibetrag inkludiert, zusätzlich zum Grundfreibetrag wird der Entlastungsbetrag eben nicht versteuert.
Macht man dann die Jahreserklärung, dann erhält man ebenso den Freibetag. Hat man die Steuerklasse 2, dann bekommt man eben monatlich schon etwas mehr raus, in der Jahreserklärung wirkt es sich dann nicht mehr gross aus. Man kann auch die Steuerklasse 1 haben und nur den Entlastungsbetrag bei der Erklärung angeben, dann bekommt man am Jahresende eben mehr raus, aber monatlich eben weniger.
Am Ende ist es auf den Cent gleich, was man dadurch an Steuern spart, egal, welchen Weg du wählen willst. Günstiger ist da gar nichts, nur der Auszahlungszeitpunkt/die Auszahlungsart ist anders. Geldmäßig kommt es absolut aufs Gleiche raus.
Ist eben die Frage, willst du 12 mal jeden Monat einen Lutscher haben oder am Ende des Jahres die ganze Packung mit 12 Lutschern haben, du hast die Wahl.
Vielen lieben Dank! Super erklärt und auf den Punkt gebracht!
Das ist genau dasselbe. Das eine ist für den monatlichen Lohnsteuerabzug, das andere für die Einkommensteuererklärung.