WC-Spüler verliert Wasser, wer muss Reparieren ? Ich oder der Vermieter ?
Hallo Liebe Mieter und Vermieter.
Ich möchte eine wichtige Frage loswerden, hoffe auf baldige und hilfreiche Antworten.
Folgendes Problem : Ich bin zur Zeit Mieter einer Wohnung und zahle monatlich Brav meine Miete. Ich habe seit mehreren Wochen einen Problem im Bad. Mein Spülkasten vom WC von dem Tropft schon längere Zeit Wasser aus und wird immer mehr Wasser das raus sickert. Ich tue schon einen Behälter unterm Rohr, sodass alles in dem Behälter hineinfällt. Der Behälter kann 3 Liter aufnehmen und der Behälter wird ca nach 6-7 Tagen voll.
Meine Frage ist : Wer muss das reparieren und zahlen ? Ich selbst der Mieter oder der Vermieter ?
Ehrlich gesagt habe ich beim Vermieter noch nicht nachgefragt, Lange Geschichte.
Danke im Voraus auf eure Antworten.
Liebe Grüße
7 Antworten
Kommt darauf an ob es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und wie hoch der Rechnungsbetrag ist.
Gibt es eine wirksame Klausel und der Rechnungsbetrag ist auch nur 1 Cent höher, dann muss der Vermieter die Rechnung alleine bezahlen.
Es handelt sich also um einen Vorderwandspülkasten, bei dem es aus dem Rohr tropft, das das Wasser in das WC-Becken spült. Soweit richtig?
Den Schaden hast du selbst verursacht; zwei Möglichkeiten: Beim Wischen oder Putzen gegen das Rohr gekommen oder der WC-Sitz rutscht auf dem Boden und hat den Zulauf etwas gelockert.
Diese Kosten fielen dir an, aber vlt. bekommst du das selbst hin?
Zulauf absperren, Kasten leerlaufen lassen, Rohr abschrauben, genau mittig einsetzen, Dichtung hochschieben und sorgfältig wieder gerade festdrehen.
Das Problem ist, es muss genau senkrecht ausgrichtet werden, um dichtzuhalten, auch wenn es einen halben Zentimeter seitlich ins WC geführt wird, nicht kippen :-O
vielleicht muss nur eine Verschraubung nachgezogen werden - oder eine Dichtung ausgetauscht werden -
was steht in deinem Mietvertrag bezgl. der Kleinreparaturklausel - eine Dichtung kostet weit unter 10€
Es liegt also keine Fehlfunktion vor. Diese könnte dein Vermieter dir als Kleinreparatur zurechnen und bezahlt verlangen.
Es handelt sich um eine Undichtheit in der Leitung und deren Beseitigung ist nach dem Gesetz keine Kleinreparatur.
Zeige den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben an und setze eine Frist zur Beseitigung von 5 Arbeitstagen. Gerät der Vermieter in Verzug, beauftrage selbst einen Handwerker und verrechne dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete.
Schau mal in deinen Mietvertrag wer Kleinreperaturen ausführt bis zu welchem Betrag... vielleicht is es ja nur ne Dichtung.
Ansonsten der Vermieter