Wasserzähler Austausch wegen neuem Eichgesetz wer zahlt?
Hallo zusammen,
heute haben wir eine hitzige Diskussion über das Thema Wasserzähler in Eigentumswohnungen und deren erforderliche Erneuerung wegen der Änderung im Eichgesetz zum 1.1.15. Vielleicht weiß hier mehr dazu?
Es gibt den Fall, dass in vermieteten Eigentumswohnungen die (Kalt-) Wasserzähler (gemietete) seit 1990 in Betrieb sind und jetzt wegen des geänderten Gesetzes ausgetauscht werden sollen...
Die sich stellenden Fragen sind:
Ist es nicht so, dass der Mietpreis auch die Eichung der Geräte beinhaltet und somit die vermietende Firma auch nach Jahren die Erneuerungskosten zu tragen hätte?
Wer müsste die Kosten tragen, wenn die Geräte in 1990 geklebt wurden und nun nicht ohne erheblichen Aufwand (Wände aufschlagen, Fliesen beschädigen, die heutzutage nicht mehr zu kommen sind) zu wechseln sind ?
Wenn hierzu jemand die Antwort wüsste, das wäre toll!
LG lis
4 Antworten
Zunächst ist es nicht neu, dass in Deutschland eichrechtliche Bestimmungen gibt.
Ja, diese haben sich vor Kurzem etwas verändert, aber die Pflicht zum Einsatz von den eichrechtlichen Bestimmungen entstrechenden Messgeräte bestand schon vor der Neufassung des Mess- und Eichgetzes (MessEG.).
Zunächst ist zu klären, wer der Betreiber der Messgeräte ist.
Oft ist es so, dass der Liefernde eines Mediums dieses auch misst oder diese Aufgabe einem Dritten überträgt.
Bei der Eigentümergemeinschaft muss man nun in die Satzung gucken, was dort in Punkto Messung für die Heizkostenverteilung & Co vereinbart wurde.
Sollte vereinbart worden sein, dass jeder für seine Messung zuständig ist, wäre das sehr schlecht und sollte zur nächsten Eigentümerversammlung geändert werden.
Sinnvoll ist, den die EIgentümergemeinschaft das gesamte Gedeck der Betriebskostenabrechnung einem Messdienstleister am Markt überträgt.
Die Messgeräte werden dann von der Eigentümergemeinschaft bei diesem angemietet und die Dienstleistung der Abrechnung auch von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.
Dann ist der Messdienstleister auch für das gesamte Gedeck verantwortlich, also:
- Mitteilungspflicht an die örtliche Eichbehörder, welche Messgerätearten betrieben werden (vgl § 32 MessEG)
- Überwachung der Eichgültigkeit
- Gerätetausch
- Abrechnung
Natürlich legt der Messdienstleister seine Aufwendungen auf die Eigentümergemeinschaft um, das ist legitim.
Vielen, die das selbst machen wollen, sind sich dem Glatteises nicht bewusst, wenn zum Beispiel nicht den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechende Messgeräte betrieben werden.
Die Bußgelder können bis 10.000€/Einzelfall betragen.
Günter
Ich kann es Dir zwar nicht gesetzlich gesichert sagen, aber bei einem gemieteten Zähler muss der Energieversorger das Gerät an sich kostenlos ersetzen. Ob die Umbaukosten nun auch von ihm zu zahlen sind, weiss ich leider auch nicht so genau.
Hi, trotzdem vielen Dank für die Rückmeldung !
LG lis
Kommt drauf an, wem die Zähler gehören. Unterputzzähler sind natürlich nicht mal eben auszutauschen. Aber Tricks gibt es auch da.
Lies dich mal hier ein, da findest du weitere Ideen, was man machen kann:
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/83928/Eichung-von-Wasserzaehlern
Herzlichen Dank für die Info und den Link, das ist wirklich interessant. LG lis
Das ist Sache des Versorgers , der braucht das Gerät zu seiner Berechnung . Im Regelfall sind die frei zugänglich . Wenn nicht , dann hat Eigentümer oder Mieter die eingekapselt . Also auch selbst freilegen.