Wasserschaden in Wohnung darunter?
Vor ca. 5 Jahren hat der Besitzer, der unter mir befindlichen ETW gesagt, dass es bei ihm an der Decke des Badezimmers feucht ist und man ein Flecken sieht. Mein Badezimmer ist genau darüber und bei mir ist alles trocken, auch unter der Duschwanne. Er wollte dann bei einer Firma nachfragen und die sollten mit einem Endoskop die Abwasserleitung untersuchen. Einen Auftrag hat er jedoch bisher nicht erteilt.
Nun ist es so, dass ich beabsichtige meine Wohnung zu verkaufen. Als mein Nachbar dies gehört hat, viel im auf einmal wieder der feuchte Fleck an der Badezimmerdecke ein. Ich sagte darauf, dass er danach schon lange mal sehen lassen wollte.
Es ist ja nicht klar, woher die Ursache ist, könnte ja auch vom direkt angebauten Nachbarhaus kommen. Wenn jetzt nach meinem Auszug festgestellt wird, dass vielleicht ein Abwasserrohr undicht ist, bin ich da noch verantwortlich ?, er hat ja schließlich 5 Jahre lang nichts unternommen.
6 Antworten
Wasser hat die Angewohnheit immer nach unten zu fließen. Dass dein Badezimmer trocken ist,wäre also nicht ungewöhnlich.
Aber mit einer Schadensmeldung nach 5 Jahren könnte der untere Mieter gegen dich nicht mehr durchdringen.
Im Übrigen ist das ein Fall für eure GEMEINSAME Gebäudeversicherung.
Alle nicht sichtbaren wasser und Abwasserleitungen gehören zum Gemeinschaftseigentum , daher greift die Gebäudeversicherung !
Wer sagt das und warum kennt der BGH das noch nicht?
Ich verstehe das ganze jetzt überhaupt nicht.
Da die Möglichkeit besteht, das es von deinem Abwasserrohr ist, ist es auch deine Veatnwortung, dass du danach gucken lassen musst.
Wie ihr beide Parteien so fahrlässig damit umgehen konntet erschliesst sich mir nicht. Auch eine Meldung an den Hausverwalter wäre angebracht gewesen.
Gib den Auftrag einer Rohr-untersuchung (kostet so um die maximal 500 Euro schätze ich) und dann kannst du guten Gewissens die Wohnung verkaufen. Oder es ist echt ein Loch drinnen, und da stellt sich durchaus die Frage, wo das Loch genau ist und ob das nicht auch eine Eigentümergemeinschaftsfrage ist bis hin zu einer Versicherungsfrage. Gegenüber einer Versicherung ist es dann nicht einfach, nach 5 Jahren....
Aber das ist juristisches Zeugs, da kenne ich mich nicht aus.
Mit Wasser ist nicht zu spaßen, und da kann jetzt echt auch was grosses für die ganze Eigentümergemeinschaft anliegen. Hoffentlich habt ihr Rücklagen gebildet.
Jedenfalls kannst du so - ohne es einem Käufer zu sagen, was anliegen könnte - nicht verschweigen. Das war deine Frage.
Ja, ich habe ja geschrieben, dass ich mich nicht auskenne. Ich möchte bloss nicht wissen, was die gebäudeversicherung dazu sagt, wenn die merken, dass der Schaden schon älter ist....
Und das, was bekannt ist, muss er dem Käufer mitteilen. Damit liege ich hoffentlich ja richtig.
Da Wasser nur sehr selten von unten nach oben fließt, wird die Ursache eher in deiner Wohnung als in der deines Nachbarn unter dir zu suchen sein.
Da der Verdacht eines Rohrbruchs oder dergleichen auf der Hand liegt solltest du das untersuchen lassen. (Arglistig) verschwiegener Mangel und so.
Der zuständige Versicherungsmensch hilft euch da weiter. Als Mieter oder EIgentümer hat man halt auch so die eine oder andere Verpflichtung.
Ich fürchte, die Decke gehört dem Eigentümer gar nicht. Somit hat er daran auch nichts zu fummeln.
Ob Dir die Leitungen gehören, aus denen das Wasser damals kam, steht ja auch nicht fest, oder hat der Verwalter das schon geprüft?
Ich fürchte, die Decke gehört dem Eigentümer gar nicht
Doch schon , der Putz gehört zum Eigentum , sonst müßte ich jedesmal fragen ob ich Tapezieren darf ! :)
Wem der Putz gehört, steht vielleicht in der Teilungserklärung. Ich fürchte, der war beim Kauf auch schon da, und wurde nicht vom ET aufgebracht.
Somit gemeinschaftlich, wie die Wohnungseingangstür.
Schön were es , ich lass mal meine Wohnungen auf kosten der Miteigentümer neu verputzen und überall neue Türen einsetzen ! :)
Nun wirst Du aber so etwas von lustig, hast keine Eigentums-Wohnung, oder?
Wenn doch, solltest auch Du wissen, wem was gehört und wie bei einem Leitungswasserschaden wie es hier behauptet wird was geordnet wird und wer für die VGV zuständig ist.
Zudem schaue mal in andere Antworten, Deine These finde auch ich da nicht.
Ich hab nur 5 und du , in jeder Teilungserklährung steht etwas anderes !
Das ist Sache der Gebäudeversicherung. DIESE veranlasst evtl eine Wärmebilduntersuchung, um die Schadensursache festzustellen. Gibt man das selbst in Auftrag, kann man auf den Kosten sitzen bleiben.