Wasserboiler tauschen - wer trägt Kosten
Wir leben in einer Wohnung, die Bestandteil eines sehr alten Hauses ist (erbaut Anfang 1900) ... Laut unseren Vermietern ist es so, dass aus irgendwelchen Gründen es nicht klappt, das Warmwasser an die Heizung anzuschließen, so dass wir in der Küche einen Untertischwasserboiler (heißt das Ding so?) und im Badezimmer einen normalen Warmwasserboiler haben. Nun ist es so, dass die Außenhülle des Boilers in der KÜche scheinbar geplatzt ist, sie schließt auf jeden Fall nicht richtig. Außerdem ist es im Badezimmer so, dass wenn man längere Zeit heißes Wasser benötigt, nach kurzer Zeit nur kaltes Wasser kommt, weil der Boiler iwie abstellt und man das Wasser erst wärmer drehen muss, wobei dann das Wasser aber schnell wieder kochend heiß wird und man runterregeln muss. An entspanntes duschen, oder gar ein entspanntes Vollbad (Wanne haben wir ja auch, bei der es so ist) ist gar nicht zu denken. Die Probleme mit dem Boiler im Bad treten auch erst seit ca. 6 Wochen auf, vorher war entspanntes Duschen oder Baden kein Problem.
Nun ist meine Frage: Wer muss die Kosten tragen, wenn die Boiler ausgetauscht werden müssen (Küche ist ja klar, und Bad muss man sehen), weil unsere Vermieter sagen, darum müssten wir uns kümmern und zahlen ...
3 Antworten
Ihr habt die Boiler mitgemietet mit der Folge, dass die Wartungs- und Reparaturkosten der Vermieter tragen muss. Wartungskosten kann er in der Betriebskostenabrechnung auf euch umlegen (wenn das im Mietvertrag so geregelt ist). Reparaturkosten muss er selbst tragen, denn dafür u.a. bekommt er ja von euch die Miete. Hier kann es eine Ausnahme geben, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Auf die ist dann genau zu achten, sowohl was die Höhe im einzelnen als auch im Jahr insgesamt betrifft. Schaut also in euren Mietvertrag. Und wieso ist es für dich in der Küche klar (wie wäre es denn deiner Meinung nach) und im Bad nicht?
Genauso ist es!
Also, 1. im Bad habt Ihr einen Durchlauferhitzer, und keinen Boiler, 2. das muss der Vermieter zahlen...
Ist der jeweilige Boiler Bestandteil der gemieteten Wohnung, also der Mietsache, trägt der Verm. die Reparatur- und auch evtl. Austauschkosten.
Diese Sache fällt nicht unter eine etwaige Kleinreparaturklausel...