Waschtisch in Mietwohnung beschädigt und nach 21 Jahren Mietdauer will der Eigentümer ein neues Waschbecken, ist das rechtens?
13 Antworten
Ein neues Waschbecken steht dem Vermieter nicht zu. Er darf nicht besser gestellt werden als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte. Somit kann er nur einen angemessenen Zeitwert verlangen.
Und wenn du es ganz genau wissen willst, dann müssten wir und noch anschauen, wie der Schaden entstanden ist, denn ein Mieter hat nur mittlere oder schwere Fahrlässigkeit zu verantworten, leichte reicht nicht aus. Aber so weit müssen wir denke ich nicht gehen. Der Zeitwert wird keine große finanzielle Belastung sein und der Vermieter sollte zufrieden sein.
Wenn du den Waschtisch „aktiv“ beschädigt hast, dann kann der Vermieter die Anschaffungskosten eines neuen Waschbeckens teilweise ersetzt verlangen. Der Anspruch ist allerdings begrenzt durch den Zeitwert des alten Waschbeckens. Für die Ermittlung des exakten Wertes bräuchte man wohl einen Gutachter, was natürlich übertrieben ist. Am besten wäre es daher, wenn du dich in diesem Fall mit dem Vermieter einigen könntest.
Wenn der Waschtisch dagegen im Laufe der Zeit einfach nur schlechter geworden ist und abgenutzt wurde, dann hat der Vermieter wohl sogar gar keinen Anspruch gegen dich. Dann handelt es sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
ist es
du hast dem Mieter ein Waschbecken demoliert - wenn du eine Haftpflicht hast, da melden, die kümmert sich drum. Die wehrt unberechtige Forderungen ab. Der Vermieter wird sich einen Zeitwert anrechnen lassen müssen; nach 21 Jahren wird das nicht viel sein was die Vers. zahlt
Kann er gerne wollen ... Frage ist nur, wer zahlt was. Es gibt eine Tabelle für die gewöhnliche Lebensdauer von Einrichtungsgegenständen. Für Waschbecken beträgt diese ca. 30 Jahre. Der Vermieter darf nicht besser gestellt werden, muss sich also die Abnutzung/Abschreibung anrechnen lassen, damit wären wir m.E. im Bereich von "Hier haben sie 50€ und jetzt lassen sie mich in Ruhe!"
Theoretisch darf der Vermieter nur einen Zeitwert ansetzen, d.h. nicht den Wiederbeschaffungswert.
Bei einem 21 Jahre altem Waschbecken dürfte der Zeitwert nicht mehr als 1-2 EUR betragen.
Ich würde den Schaden dennoch mal deiner Haftpflichtversicherung melden und schauen, welcher Betrag übernommen wird.
Wenn ich ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter pflege, würde ich keinen großen Aufriss machen. Die Waschbeckenklassiker ("Ideal Standard" oder "Keramag") kosten im Baumarkt zwischen 30-40 €.
Da würde ich dem Vermieter anbietet, dass Du das Material bezahlt und er die Montage.