Was zahlt Versicherung bei Schaden am Haus?
Hallo, wir haben ein Haus gekauft und die Versicherung vom Vorbesitzer übernommen. Am Haus befindet sich ein Anbau, welcher sich gesetzt hat. Der Putz ist gerissen bzw. schon die Putzschiene abgefallen.
Nun war ein Gutachter da, nehme an von der Versicherung. Dieser meinte das es entweder durch eine Bodensenkung oder Unterspülung kommen muss. Doch dazu sollen wir Erdproben entnehmen lassen oder eine Bohrung machen um genau rauszufinden, was da ist.
Ist dies wirklich meine Aufgabe? Die Versicherung würde nur den sichtbaren SChaden bezahlen, sprich neu verputzen. Doch dies bedeutet ja keine Nachhaltigkeit und der Anbau kann sich weiter setzen und es reißt wieder alles.
Wir haben mit Nachbarn gesprochen, die meinten, dass vor paar Jahren das ganze Wasser bei uns in Garten und ans haus lief-dies wäre ein Möglichkeit. Es kann sich aber auch der Boden gesenkt haben. Meiner Ansicht nach muss das doch ein bausachverständiger mir sagen können.
Wie sollte man am besten verfahren?
10 Antworten
Hallo, wir haben ein Haus gekauft und die Versicherung vom Vorbesitzer übernommen
Bevor man das macht sollte man sich auch die Vertragsunterlagen durchlesen. Dann weiß man auch welche Leistungen die Versicherung im Schadensfall zahlt. Wenn man also ein Haus kauft muss auch der Vorbesitzer diese Unterlagen an euch weiterreichen. so vermeidet man Böse Überraschungen. Setzt euch mit dem Vorbesitzer in Verbindung und lasst euch die Unterlagen aushändigen ,sofern das noch nicht gemacht wurde. Jedenfalls beim Hauskauf würde ich zuerst einen Gutachter (auch wenn es Geld Kostet) kommen lassen und in einem Übergabeprotokoll alle Schäden festhalten lassen. danach eine eigene Versicherung mit der Versicherungsfirma meines Vertrauens abschließen. Oftmals sind alte Versicherungen nicht auf dem aktuellsten Stand. So kann es auch vorkommen das für gewisse anfallende Schäden die Versicherung nicht aufkommt.
Aufs blaue wohl ein Haus kaufen die Versicherungsunterlagen vom Vorbesitzer auch noch zu übernehmen ist sehr sehr Naiv fast leichtsinnig ! so bleibt in deinem geschilderten Problem wohl oder übel auf den Kosten sitzen die bei der Reparatur anfallen würden.
Die Schäden hat doch ein Gutachter bereits erkannt und eine Empfehlung zur Ursachenfindung auch schon abgegeben. Auch ein Gutachten hinsichtlich der zu leistenden Schadensbeseitigung dürfte auch vorliegen.
Ja die Ursachenfindung und die Beseitigung derselben kostet zusätzliches Geld. Wenn die Ursache Bergschaden sein, dafür gibt es in entsprechenden Regionen dafür Geld, sonst kaum.
Je nachdem ob du auch eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mich auch an die wenden.
Prinzipiell solltest du dir einmal einen Kostenvoranschlag einholen um sagen zu können wieviel eine Behebung des Schadens in etwa kosten wird.
Mit dem kannst du dann zur Versicherung gehen. Die werden vermutlich überprüfen, ob das so in Ordnung geht, oder der Betrag zu hoch angesetzt ist. In diesem Fall solltest du dann eventuell auf die Rechtschutzversicherung zurückgreifen.
Oder die Versicherung ist einverstanden und ersetzt dir der den Betrag. Dann könntest du den Schaden beheben lassen.
Es gibt keine Rechtschutzversicherung für alle Streitfälle rund um den Bau und Instandsetzung von Bau- und Grundstücksgeschäften.
Nur der Gerling-Konzern hat einmal den Versuch gestartet, eine Rechtsschutzversicherung rund um den Bau oder Erwerb einer Immobilie anzubieten. #### Dieser Zweig wurde schnellstens wieder eingestellt, weil das Risiko unkalkulierbar wurde #### .
Wenn der Schaden nicht unmittelbar nach dem Ereignis gemeldet wurde, ist die Versicherung von der Leistung frei. Stichwort: OBLIEGENHEITSVERLETZUNG
- Wäre der Kontakt zur RS bisher unnötig
- Würde die RS zum aktuellen Standpunkt die Deckung verweigern
Um welche Versicherung handelt es sich denn überhaupt? Ist es eine Versicherung für Elementarschäden? Wenn ja, was ist dort inkludiert: Erdrutsch, Erdsenkung, Folgeschäden von Hochwasser?
Das steht in deinen Versicherungsbedingungen und dort mußt du nachlesen! Von hier aus kann das keiner wissen!
Wenn du Leistungen aus dieser Versicherung beanspruchen willst, mußt du sie kontaktieren. Warum "nimmst du an", der Gutachter käme von der Versicherung? Warum weißt du das nicht - läßt du einfach Leute aufs Grundstück, die was angucken und weißt gar nicht warum und zu welchem Zweck?
Alles Rätsel, wie soll man da helfen?
Wenn der Schaden nicht unmittelbar nach dem Ereignis gemeldet wurde, ist die Versicherung von der Leistung frei. Stichwort: OBLIEGENHEITSVERLETZUNG
Stimme dir zu! Allerdings weiß hier ja keiner, von welcher Versicherung und von welchem Gutachter überhaupt die Rede ist.
Daher ist alles Stochern im Nebel.
Es handelt sich um eine Hausversicherung, welche Bodensenkung, Wasser usw. verscihert. Es ist sowohl Unterspülung als auch Bodensenkung versichert. Den gutachter hat die Versicherung geschickt. Er selbst sagt er ist unabhängig.
Erdsenkungen können verschiedene Ursachen haben. Das können natürliche sein, da wurde ggf. für den Anbau, der vielleicht nachträch erfolgt ist keine Gründung-Prüfung durchgeführt, es kann auch Bergbau-Schaden oder Unterspülung sein. Eine Unterspülung muss nicht zwingend durch Stark-Regen oder Hochwasser entstanden sein.
Komisch in dem Fall ist, dass das "Haupthaus" anscheinend keine Schäden aufweist.
Der Gutachter, welcher Probebohrungen empfohlen hat liegt aus meiner Sicht völlig richtig. Dazu bedürfte es aus meiner Sicht keines weitere teuren Gutachters, der auch nur feststellen kann was bekannt ist.
Eine arglistige Täuschung kann man so nicht in den Raum stellen, solange die Ursache der Gebäudegrund-Absenkung bekannt ist.
Ja die Gebäudeversicherung bezahlt nur die erkennbaren Schäden, aber mit nur einer Schadensbeseitigung ist das Problem nicht auf Dauer beseitigt.
Korrektur: ...solange die Ursache der Gebäudegrund-Absenkung "nicht" bekannt ist.
Was die Versicherung abdeckt und was nicht wurde ja bereits breit diskutiert und geklärt. Im Zweifelsfall musst du nachweisen, an was es nun lag. Und wenn dafür Bodenproben notwendig sind, dann muss man wohl diese bittere Pille schlucken.
Es ist ja für die Versicherung leicht zu sagen, "wir zahlen erstmal nicht"! Ein genaues Gutachten wird die Versicherung von sich aus nur in Anfordern, wenn es ihre Chancen erhöht sich aus der Pflicht zu winden. Die vertreten ja doch mehr ihre eigenen Interessen, anstatt Deiner.
Nur Pech, wenn der Rechtsschutz bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen wurde.