Was würde passieren, wenn ein 8 jähriger für 10 jahren ins Koma fällt?
Was wäre, wenn ein 8 jähriger durch z.B. einen Unfall für 10 jahre ins Koma fällt, sodass er als junger Erwachsener (18) wieder aufwacht. Was würde mit ihm passieren? Wäre er juristisch dazu gezwungen, die Schule nachzuholen. Würde er sich geistig noch wie ein 8 jähriger verhalten? bzw. hätte er die Reife eines 8 jährigen. Was für Rechte hätte er eigentlich. Hätte er z.B. ein Wahlrecht etc. Und würde er überhaupt äußerlich aussehen wie ein 18 jähriger? Über dieses Thema möchte ich mich gerne mit euch unterhalten.
4 Antworten
naja rein körperlich hat er sich dann auf jeden fall weiter entwickelt. die geistige entwicklung wird wohl - wenn das gehirn in ordnung ist - bei 8 jahren stehen geblieben sein. ich glaube kaum, dass er wählen dürfte etc. mit dem erwachen aus dem koma ist der patient ja nicht zwangsläufig direkt aus der vormundschaft raus.
wenn man im koma liegt schon. und nur das erwachen aus dem koma beendet nicht die vormundschaft. die ist erst beendet wenn der patient eben wieder für sich selber entscheidungen treffen kann.
Dann würde er so lange im Koma liegen und von Ärzten und Maschinen betreut werden wenn nötig. Er würde normal altern, aber seine Muskeln würden sich zurück bilden. Natürlich würde ihm sämtliche Bildung fehlen und er müsste das alles nachholen um wieder mitzukommen.
Er müsste, wenn er das überhaupt noch könnte nach dieser langen Zeit, erst mal alles neu lernen... laufen, essen, reden, Sprache etc. Es kann genauso gut sein, dass er für immer ein Pflegefall bleibt. Geistig ist die Frage ob nach so einer langen Zeit überhaupt noch was "da" ist. Äußerlich natürlich, da der Körper ja trotzdem sich weiter entwickelt. Auf diesen ganzen Faktoren basierend ist es fraglich, ob er die Schule nachholen kann, gezwungen wird er dazu nicht sicherlich.. da die Schulpflicht ansich verwirkt.
interessantes gedankenspiel.
er wär sicher noch auf dem geistigen stand von damals. hat ja keine erfahrungen sammeln können. rechtlich gesehen wird er vermutlich die schule nachholen müssen, da er ja die schulpflicht nicht geleistet hat. auch wenn er jez erwachsen ist. obwohl....nein keine ahnung. das müsste ein jurist klären. und da wären die sicher auch jahre damit beschäftigt weils bestimmt eine grauzone ist
rechte hätte er wie jeder andere erwachsene auch.
@asx401
er wär sicher noch auf dem geistigen stand von damals.
Er ist in meinem Beispiel aber trotzdem in die Pubertät gekommen. Soweit ich weiss gibt es eine Art Pubertätsreife. Ich habe zwar keine Ahnung, deshalb würde ich sagen, dass er die Reife eines 18 jährigen hat, aber nur das Wissen eines 8 jährigen.
1o Jahre Koma - was glaubst du welche Chance das Gehirn hatte sich weiterzuentwickeln?
Wie lernt / entwickelt das Gehirn, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? - beschäftige dich mal damit. Das sollte dann auch deine Frage beantworten.
@Hexe121967
Aber ab 18 hat man doch keine Vormundschaft mehr.