Schutzbefohlene ü 18

2 Antworten

in welcher Beziehung steht der 26jährige zu der 18jährigen: ist er ihr Lehrer oder Unterweiser?

Gibt es andere berufliche oder dienstliche Berührungspunkte, außer das sie beide (Um)Schüler in dieser Einrichtung sind?

Passieren die sexuellen Handlungen in Räumlichkeiten der Schule, z.B. in einem Wohnheim?

Anonymyi 
Beitragsersteller
 17.06.2014, 07:53

Es handelt sich eindeutig bei dem Mädel um eine Schutzbefohlene. Wenn sie ihm eins auswischen will, könnte es sich doch um eine "Straftat" handeln?

Gar nichts. § 174 StGB setzt voraus, dass der Schutzbefohlene mindestens unter 18 Jahre alt ist. Sexuelle Kontakte zwischen volljährigen Personen sind nicht strafbar (Einvernehmlichkeit, etc. vorausgesetzt).

Abgesehen davon wäre im vorliegenden Fall wohl kein Abhängigkeitsverhältnis gem. § 174 I Nr. 2 StGB (das würde voraussetzen, dass der Minderjährige den Anweisungen des Täters unterworfen ist) vorhanden, und selbst wenn es vorliegen würde, müsste es missbraucht werden, um strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen zu können.