Ich bin 18 und habe mit einer 14 Jährigen geschlafen, was kann passieren?
Ich bin 18 und habe mit einer 14 Jährigen geschlafen aber beide wollten es auch es liegen auch Screenshots vor wo beide dazu bereit waren. Jetzt droht sie aus unerklärlichen Gründen mich anzuzeigen. Was kann nun passieren?
10 Antworten
- In der BRD gilt ab 16 sexuelles Selbstbestimmungsrecht, daher ist es legal.
- Es wäre nur Strafbar wenn Du sie bezahlt hättest, ihr Lehrer od Trainer wärst , od z.B eine Notlage ausgenutzt hättest, wie z.B Sex für das Heimfahren verlangt hättest ,wenn sie den Bus verpasst hätte.
- Die Anzeige geht ins leere ,wird eingestellt, es sei den sie behauptet Du hättest sie für Sex bezahlt od das unter 2 genannte , dann muss die Staatsanwaltschaft brüten ob die Anschuldigungen unter Punkt 2 zutreffen und glaubwürdig sind ?
Stimmt ab 14 ,habe mich vertippt.
Sorry vertippt .meine ab 14 statt 16.
Nur wenn sie unter 14 wäre od bei der Handlung gewesen wäre hättest Du ein Problem, denn unter 14 ist es Missbrauch von Kindern.
Sag mal, warum will sie dich jetzt anzeigen, vielleicht aus Angst vor ihren Eltern, weil die das nicht wussten und es jetzt herausgefunden haben?
Wenn es einvernehmlich zwischen euch war, dann würde ich mir an deiner Stelle bei einem Anwalt einen Rat holen, was wäre wenn, sie ihre Drohung wahrmacht.
Hebe die Sreenshots auf, aber vorher kann man viel schreiben, was während dem Sex passiert ist wichtig.
Dann hebe die Screenshots gut auf.
Es ist in Deutschland legal mit einer willigen 14jährigen zu schlafen.
Ich würde ja zur Polizei gehen und sie wegen Erpressung anzeigen. Das geht gar nicht.
Bist du nicht etwas Vorschnell? ER behauptet es war freiwillig. Wieviele Vergewaltiger behaupten das?
Ausserdem waere es einvernehmlicher sex, heisst etwas dass sie wirklich gewollt hätte, hätte sie ih kaum angezeigt.
Wahrscheinlicher ist, dass sie so etwas wie sex wollte, sprich Küssen und Petting, halt was eine 14 jährige darunter versteht, aber ganz bestimmt nicht das was er darunter verstand. Wahrscheinlicher ist, dass ernicht aufgehört hat als es ihr zu viel wurde, nicht beachtet hat, dass sie nicht mehr wollte.
14 jährige sind Kinder ohne Erfahrung und Ahnung von diesen Dingen, ohne Ahnung wie das für sie ist. Gegen einen Erwachsenen und 18 jährigen kriegen viele den Mund kaum auf.
Dass dies in Deutschland nicht strafbar ist, eins der wenigen Ländern, ist einfach nur eine Schande. Ich frage mich wieviel Einfluss da Mal wieder die Pädophile Lobby in Deutschland hatte. Ihr solltet das endlich korrigieren.So etwas ist weder auf Augenhöhe noch in echt einvernehmlich, nie.
Wieso vorschnell?
Es macht keinen Sinn einem Fragesteller zu unterstellen, dass er lügt.
Ich gehe natürlich auf die Situation ein, die er schildert.
Ich bin und war sehr froh, dass die sexuelle Selbstbestimmung in D mit 14 beginnt. Pädophile interessieren sich nicht für diese Altersgruppe. Die interessieren sich für Kinder, nicht für Jugendliche.
Und von Teens scheinst Du sehr wenig Ahnung zu haben.
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, war euer Sex einvernehmlich. Hättest du sie irgendwie gezwungen, wäre das natürlich was Anderes, aber das wäre auch so, wenn sie volljährig wäre. Sex mit unter 14-Jährigen ist dann wiederum immer nach §176 StGB strafbar, liegt hier aber nicht vor.
Also eine Strafbarkeit ist hier nur gemäss §182 StGB möglich (ausser sie wäre deine Schutzbefohlene gewesen, aber das ist wohl hier nicht der Fall).
Gemäss §182 Abs.1 StGB ist es erst einmal strafbar, wenn du eine Zwangslage ausgenutzt hättest:
"(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Unter einer Zwangslage versteht man rechtlich jede Situation, die geeignet ist, den freien Willen und die freie Handlungsmöglichkeit einer Person zu beeinträchtigen. Sie kann sowohl psychisch, als auch körperlich vorliegen und gilt beispielsweise bei einer Nötigung als gegeben.
Darüber hinaus würde die Strafbarkeit aber voraussetzen, dass du die Zwangslage gekannt und bewusst ausgenutzt hast. Das Vorliegen der Zwangslage müsste für die Entscheidung zum Sex kausal gewesen sein.
Gemäss deiner Schilderung ist das hier nicht der Fall.
Als nächstes kannst du dich gemäss §182 Abs.2 StGB strafbar gemacht haben, wenn du sie für den Sex bezahlt hast:
"(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt."
Auch hierüber steht in deiner Schilderung nichts. Auch hier müsste die Zahlung des Geldes für die Entscheidung zum Sex kausal gewesen sein.
Als drittes könntest du dich als über 21-Jähriger strafbar machen, wenn du die mangelnde Urteilsfähigkeit ausnutzt, da du 18 bist, hast du hier kein Risiko:
"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Lange Rede, kurzer Sinn, dir droht gar nichts.
Kannst du beweisen das es einvernehmlich gewesen ist,passiert nichts.
Ab 14!