Was wenn Lehrer Krankenwagen ruft?
Angenommen ich habe Drogen konsumiert und komme nicht drauf klar, also mir ist schlecht und ich brauche einfach Ruhe und liege mit dem Kopf auf dem Tisch in der Schule. Der Lehrer meint ich soll mich entweder gerade hinsetzen (dann wird mir schlecht) , oder er ruft den Notdienst.
Meine Frage ist jetzt, muss ich mich von denen prüfen/behandeln lassen wenn ich nicht will? Und muss ich die Kosten dafür tragen wenn ich vorher ausdrücklich klar gemacht habe dass es nicht nötig ist und ich mich nicht behandeln lassen werde?
PS: Bin Vollhährig
12 Antworten
Laut dem österreichsichen Sanitätsgesetz (ich gehe nicht davon aus, dass das deutsche hier groß abweicht) ist es möglich den Patienten einen sogenannten Revers zur Unterschift vorzulegen. Dieser besagt, dass der Patient gänzlich über die möglichen Folgen seiner Behandlungsverweigerung aufgeklärt wurde und diese auch verstanden hat. Genau dabei liegt im Fall von Drogenkonsum jedoch der Knackpunkt: du wirst keinen Sanitäter finden der in diesem Falle die Verantwortung für die Zuslässigkeit deiner Unterschrift übernehmen wird.
In der Praxis wird dieses oft durch das Hinzuholen der Polizei geregelt, welcher einen weitergreifenden rechtlichen Zugrifsrahmen hat.
Eine Behandlung kann dir also im Endeffekt nicht aufgezwungen werden, ist jedoch aufgrund der Schweigepflicht, welche übrigens sämtliches im medizinischen Bereich tätiges Personal betrifft, in diesem Fall sicherlich die vernünftigere Lösung.
Der Lehrer ist verpflichtet, den Notarzt zu rufen, wenn er der meinung sein muss, dass es dir gesundheitlich nicht gut geht!
Wenn du dann eine Untersuchung/Behandlung verweigerst, kommt es auf die Einmschätzung des Arztes an! Der ist nämlich nicht gerade blöd und die Folgen von Drogenkonsum sind ihm vertraut und wohl bekannt.
Kommt der Arzt zu der Einschätzung, dass DU deinen eigenen Zustand nicht reell einschätzen kannst eben wegen deines Zustandes oder dass die Gefahr eines Kollapses im Raum stehen KÖNNTE, dann DARF er die Behandlung quasi erzwingen.
Was die Kosten angeht: Die trägt deine Krankenkasse, dafür ist man versichert.
Den Eigenanteil wegen des RTWs (25€) muss man immer selber tragen, es sei denn, man ist davon durch die Kasse befreit.
Fazit:
WENN du so verpennt bist wegen Drogen, dann bleib zu Hause und erspare deiner Umwelt, sich auch noch mit dem Stress "Jetzt brauchen wir den Notarzt" plagen zu müssen! Das hält alle anderen vom Lernen ab... und dafür ist man eigentlich in der Schule.
Dass du dir DEIN Leben versaust, ist deine Sache. Aber du musst nicht deiner Umwelt auch noch Probleme machen... wobei das einem Drogi eh alles egal ist, nicht wahr?
Wenn der Arzt der Meinung ist, dass er seinen Zustand nicht reel einschätzt, dann bräuchte er einen Gerichtsbeschluss um ihn zwangsweise zu behandeln.
Und wenn der RTW die Person nicht mitnimmt, dann ist auch kein Eigenanteil fällig.
Nein, natürlich nicht. Der Lehrer hätte gleich die Polizei rufen sollen. Schließlich hast du Drogen konsumiert, und das ist zu Recht illegal, wenn du es dann nicht einmal fertig bringst, in der Schule zu SITZEN, ohne dass dir schlecht wird.
Jeder hat in Deutschland das Recht, sich selbst auf eine selbst erwählte Art selbst zu töten.
In dem Fall kann es aber sein, dass ein Notarzt eine mögliche Selbstverletzung in Folge einer drogenbedingten Unzurechnungsfähigkeit diagnostiziert, dann giltst du als Nicht Selbstverantwortlich und wirst zwangsbehandelt und das vermutlich in einer Psychiatrie.
Beschluss? Für eine Notfall? Zuerst gehts ins KH für Notfallversorgung und dann wird der Beschluß eingeholt. Und die Richter gegen die heute ziemlich schenll raus!
Wer darf eine solche Einweisung veranlassen? Sollte die betreffende Person unter Betreuung stehen, ist es relativ einfach. Der Betreuer muss beim zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag auf Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie stellen. Wenn das Gericht dies befürwortet, kann die betreffende Person – auch gegen ihren Willen und falls nötig unter Polizeibegleitung – dorthin verbracht werden. Eine andere Möglichkeit ist, dass der zuständige Arzt (meist der Notarzt) bei einer akuten Erkrankung wie einer Psychose oder bei einem Suizidversuch direkt die Einweisung in die zuständige Notaufnahme der nächsten Psychiatrie anordnet. Denkbar wäre dieses Vorgehen auch, wenn einem Patienten im Rahmen eines Praxisbesuchs eine Mitteilung gemacht wird, die eine so enorme psychische Krise verursacht, dass der Patient nicht mehr gefahrlos nach Hause entlassen werden kann. Je nach Bundesland ist in diesen Fällen aber auch ein Amtsarzt hinzuzuziehen, der entweder nach telefonischer Kontaktaufnahme seine Zustimmung erteilen muss oder innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Einweisung eine Überprüfung durchführt. In diesem Zeitraum muss auch das zuständige Gericht über den Verbleib des Patienten entscheiden.
Er kann auch die Polizeii rufen und dich testen lassen, da kannst du dann nicht nein sagen.
Das mit dem Notarztwagen scheint mir eher fürsorglich... Wenn ein Schüler in seiner Klasse offensichtlich gesundheitsprobleme hat (kann nicht aufrecht sitzen) und er tut nichts, um ihm zu helfen, und dann passiert was (z.B. es war ein Herzinfarkt, der Schüler stirbt), dann ist er dran, weil er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Insofern hat er recht, eine massnahme anzuordnen.
Auf jeden fall hat er recht, wenn er dich nicht zugedröhnt in seiner Klasse haben willl.
Und ich finde dich schon ziemlich impertinent, dass du für dich in Anspruch nimmst, illegale Drogen zu nehmen und nach deren Konsum in die Schule zu gehen, aber dass du dich empörst, wenn der Lehrer mit einer fürsorglichen Massnahme auf deine offensichtlichen Symptome reagiert.
Auch die Polizei benötigt dafür einen Gerichtsbeschluss - solange er kein Auto fährt.
ah ja? sogar bei begründetem Verdacht?
Dazu muß ein gerichtlicher Beschluss vorliegen.
Und deutsche Richter tun sich mehr als nur schwer damit, einem Bürger seine Grundrechte zu verwehren.