Was wenn ich bei einer Hausdurchsuchung sage, Laptop gehört meiner Schwester?

8 Antworten

Guten Tag,

diese Aussage wird dir im Zuge einer Hausdurchsuchung nichts bringen.

Dein Laptop wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mitgenommen und entsprechend nach Anhaltspunkten durchsucht werden, gegebenenfalls auch das Tablet deiner Schwester.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung wird (wie es der Name impliziert) das gesamte Hause, respektive die gesamte Wohnung durchsucht.

"Unrechtmäßig" ist dies allerdings keineswegs, da die Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt werden können.

Eben deshalb sind die rechtlichen Hürden für einen Hausdurchsuchungsbeschluss sehr hoch. Es wird der Verdacht einer Straftat vorausgesetzt.

RollercoasterXA 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 11:56

Okay danke, warum ich eine HD befürchte ist, dass ich vor paar Wochen eine Vorladung bei der Polizei bekommen habe, die ich telefonisch abgesagt habe und gesagt habe ich verweigere die Aussage (was ja auch richtig ist weil solche Vorladungen nur dazu dienen, dem Staatsanwalt noch mehr Beweise zu liefern, nicht um mir zu helfen). Ist die Gefahr einer HD somit jetzt erhöht ? Oder hätten die sofort ohne Vorladung schon zugeschlagen, wenn die genug gegen mich in der Hand hätten? 

marcus1984  07.06.2017, 12:00
@RollercoasterXA

Das kommt darauf an, was dir vorgeworfen wird und was tatsächlich der Straftatbestand ist.

Aus der Ferne ist es mir nicht möglich das zu beurteilen.

Gleichwohl wäre es gegebenenfalls ratsam einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

RollercoasterXA 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 12:08
@marcus1984

Um was es genau geht weiß ich nicht weil ich ja nicht hingegangen bin, aber auf dem Brief steht Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - sonstige Betäubungsmittel. 

marcus1984  07.06.2017, 12:15
@RollercoasterXA

Ah, gekifft!

Dafür würde ich keinen Juristen konsultieren, das lohnt sich nicht.

Ontario  08.06.2017, 05:42
@RollercoasterXA

Wenn du eine Vorladung von der Polizei bekommst, wäre es in deinem Falle wohl besser gewesen, wenn du dieser nachgekommen wärst. Du musst bei der Polizei keine Aussagen machen,die dich belasten. Wenn du hingehst und lässt deine Personalien feststellen, aber zu den Fragen der Polizei die Aussage verweigerst, wäre die Sache fürs Erste für dich gelaufen.

Wenn eine HD ansteht und die Polizei findet ein Laptop,du sagst es sei deiner Schwester, wird sich die Polizei auf deine Antwort nicht einlassen und das Laptop zunächst konfiszieren. Also mitnehmen. Da werden dann die gespeicherten Dinge überprüft. Ist nichts auf dem Laptop gespeichert was gegen dich verwendett werden kann, wird dir das Laptop wieder zurückgegeben.

Eine HD findet nur auf richterliche Anordnung statt und auch nur dann, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Z. B. dealen mit Betäubungsmitteln könnte da ein Grund sein.

Du bist aber raffiniert. Sagst einfach es wäre nicht Dein Laptop und schon hast Du die Polizei ausgetrickst. Auf die Idee ist ja noch keiner gekommen. Da werden sie aber überrascht sein, wenn einer auf so einen tolle Trick kommt und werden unverrichteter Dinge wieder abziehen.

Sie dürfen die ganze Wohnung durchsuchen und zunächst mal alles beschlagnahmen was Hinweise auf die Tat gibt, unabhängig davon wem es gehört. Der rechtmäßige Besitzer kann dann unter nachweis der erforderlichen Belege sein Eigentum zurückfordern. Wenn der Rechner Tatwerkzeug ist dann wird er ohnehin komplett eingezogen.

Die wollen Belege sehen - war hat das Gerät wann gekauft. Wenn du nicht beweisen kannst, dass es nicht dir gehört, aber in deinem Besitz aufgefunden wird, dann kann es vorerst gepfändet werden.

RollercoasterXA 
Beitragsersteller
 07.06.2017, 11:13

Okay, aber Hausdurchsuchungen finden ja meistens am frühen Morgen statt, richtig ? Wenn es also um 6 Uhr Morgens klingelt, weiß ich bescheid und trage den Laptop schnell in ein anderes Zimmer, dann ist er ja nicht mehr in meinem Besitz ? 

bergquelle72  07.06.2017, 11:15
@RollercoasterXA

Ja, mach das. Du bist wahnsinnig raffiniert. Die Polizei wird sich wundern, das ein einzelner Mensch so klug sein kann.

augsburgchris  07.06.2017, 11:15
@RollercoasterXA

Da werden sie ihn genauso finden. Denkst du ernsthaft du bist der erste Verbrecher dem sowas einfällt und der denkt die Polizei wäre doof?

dandy100  07.06.2017, 11:20
@RollercoasterXA

Es wird alles durchsucht, egal in welchen Zimmer - ein Durchsuchungsbeschluß gilt natürlich für die gesamte Wohnung, sondern wäre er ja logischerweise völlig sinnlos

bergquelle72  07.06.2017, 11:11

Nein es wird nicht gepfändet, es wird einfach mitgenommen.

Und Belege helfen auch nicht, wenn sie annehmen können, daß daruaf Beweise zu finden sind. Dann kann er einen Beleg zeigen, der besagt, daß der laptop dem Papst gehört - sie würden ihn trotzdem mitnehmen..

"Die" dürfen durchsuchen, was sie wollen - Durchsuchungsbefehl ist Durchsuchungsbefehl und wem was gehört ist dabei völlig egal

Throner  07.06.2017, 11:15

Dandy, entgegen der landläufigen Meinung gibt es keinen Durchsuchungs"befehl". Es handelt sich um einen Durchsuchungsbeschluß!

https://de.wikipedia.org/wiki/Durchsuchung_(Recht)

dandy100  07.06.2017, 11:18
@Throner

Schon gut ;-)

aber ob Beschluß oder Befehl - wie man das Kind nun nennt, ist ja egal - die Sache bleibt dieselbe