Was versteht man unter dem Begriff "Strafrechtspflege"?
Was versteht man unter dem Begriff "Strafrechtspflege"? Bin im Laufe einer Hausarbeit schon des öfteren über dieses Wort gestolpert und wusste nie, was damit gemeint ist!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
3 Antworten
google kann auch das erklären:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_1635478/DE/Themen/Justizstatistik/Strafrechtspflege/downloads/Strafrechtspflege__Deutschland__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Strafrechtspflege_Deutschland_de.pdf
...dies gibt es auch für Österreich, die Schweiz und Italien: einfach "Strafrechtspflege" und das betreffende Land eingeben!
Wenn man eine große Datei nicht pflegt, so wird sie im Laufe der Zeit an Aktualität verlieren.
So verhält es sich auch mit dem Strafrecht. Anfang der 60er-Jahre war es strafbar, den Freund in der Wohnung der Familie des Mädchens übernachten zu lassen. Das war dann eine verbotene "Kuppelei". Auch Homosexualität stand grundsätzlich unter Strafe. Dagegen spielten Umweltdelikte noch (!) keine besondere Rolle. Das Enlehren des Aschenbechers aus dem Auto heraus regte niemanden sonderlich auf. Hiermit erkläre ich nur kurz, dass das Strafrecht einem stehten Wandel und somit einer entsprechenden Pflege unterworfen ist. Wenn man Straftaten neu in das Strafgesetzbuch aufnimmt, so wird eine bisher zulässige Handlung "kriminalisiert". Wenn man eine durch das Strafgesetzbuch normierte Handlung nicht mehr weiter verfolgt, so spricht man von "Entkriminalisierung". Manchmals sind es spektakuläre Fälle, die einen solchen Prozess anstoßen. Denken wir z.B. an den Polizeichef, der zuließ, dass dem Entführer eines Jungen, Prügel angedroht wurde, damit er das Versteck des vermeitlich noch lebenden Opfers zeigen soll. Der Polizeichef wurde bestraft, doch die Mehrzahl der Bevölkerung möchte das so nicht hinnehmen. Wenn das Strafrecht gepflegt wird, so sollte das einsetzenb, was man (hier noch ein Begriff) "Rechtsfrieden" nennt.
Ich sehe die Notwendigkeit das Strafrecht im größeren Umfang zu refomieren.
Wichtg erscheint mir, dass die Bürger vor einer geplanten Straftatauch auch ohne Anwalt,
die zu erwartenden Konsequenzen einschätzen können. Das kann derzeit niemand.
Traurig, daß Juristen sogar deutsche Worte so benützen, daß kaum jemand damit klar kommt und Bürger wie Jurastudenten auf die falsche Fährte geführt werden.
Pflege hat im deutschen Sprachgebrauch eine klare Bedeutung. Was Bergmanndocarmo erklärt hat, würde wohl jeder der Rechtsforschung zuordnen.
Meines Erachtens dient das alles nur dazu, Bürger dumm zu halten, sie zu verwirren und damit unter Druck setzen zu können, damit Juristen den Herren mehr Recht verschaffen können wie den Knechten.
Und dann wundert sich Deutschland, daß den Wirtschaftsweisen nicht mehr viel einfällt.
Vielleicht hilft beten? Oder schaufeln? Traktor fahren und die Justiz endlich kontrollieren! Das geht, sogar sein einfach, wenn man sein rechtes Auge aufbringt ...