Was tut man, wenn eine Inventurdifferenz vorhanden ist?

6 Antworten

Das kann man nicht pauschal beantworten.

Bei mengenmäßige Abweichungen:
(Istbestand höher als Buchbestand oder Istbestand niedriger als Buchbestand)

  • Dann überprüf Deine Listen mal auf Fehler in den Verpackungseinheiten.
  • Hast Du evtl. Einzelpackungen gelistet und Verpackungseinheiten gezählt (oder umgekehrt)?
  • Hat sich die Größe einer Verpackungseinheit im letzten Jahr geändert und in Deinen Listen ist das nicht berücksichtigt?

Bei wertmäßigen Abweichungen:
(Istwert höher als Buchwert oder Istwert niedriger als Buchwert)

  • Das gleiche Spiel wie oben, aber zusätzlich mit Preiseinheiten.
  • Je nach Berwertungsmethode können die Bestandswerte abweichen, wenn es im letzten Jahr Preisänderungen nach oben oder nach unten gegeben hat.

Bei allen Abweichungen:

  • Sind alle Lieferscheine erfaßt
  • Sind alle Warenentnahmen erfaßt
  • Sind unentgeltliche Warenabgaben erfaßt (Reklamationen, Werbemaßnahmen usw.)
  • Sind Retouren erfaßt
  • Sind alle Regale gezählt
  • Fehlt eine Seite der Inventurlisten (die hoffentlich alle fortlaufend numeriert sind)
  • Rechenfehler und/oder Lesefehler ausgeschlossen?

Erst wenn das alles geprüft ist, sollte man an Um- und Ausbuchungen denken.

Natürlich hat man erst zu suchen wo die Differenz steckt. Dabei ist egal ob 30 Cent oder sonstwas. Schließlich kann so eine Differenz auch aus verschiedenen Beträgen entstanden sein. Es gibt nicht nur Mindermengen... Erst wenn klar ist, dass dieser Betrag sich nicht aus anderen Beträgen ergibt und es sich um verdebliches oder gern geklaute Ware handelt, dann würde ich die Differenz demgemäß ausbuchen.

Was gerne übersehen wird: Korrekturbuchungen im laufenden Jahr können zu den eigenartigsten Lagerbeständen führen. Daher würde ich auch darauf besonders achten. Waren im laufenden Jahr Korrekturbuchungen? Wie aufwendig waren die? Oder ist eine Korrektur bereits storniert und dann irgendwie anders wieder eingebucht worden.

Betriebsprüfer des Finanzamtes sehen solche Ausbuchungen übrigens nicht wirklich gern. Und Unternehmer erst recht nicht.

Die Frage ist bereits von Sturmwolke perfekt beantwortet worden. Genauso muss es gemacht werden. Gebucht wird dann ao Aufwand an Bestand, damit der Buchbestand dem gezähltem Bestand entspricht. Noch ein Hinweis : Die Inventurlisten müssen fortlaufend numeriert werden und auf jeder Seite vom Zählenden und dem Inventurbeauftragtem unterschrieben werden und müssen im Jahresabschlußordner abgelegt werden.

Sturmwolke  01.10.2012, 22:22

Kleine Ergänzung:

Gebucht wird dann ao Aufwand an Bestand

oder Bestand an außerordentlichen Ertrag, je nach dem, ob der Buchbestand zu niedrig oder zu hoch ist. ^^

ich würde nach hausverstand überlegen, ob das ein "normaler schwund" sein kann oder ob es vermutlich ein fehler bei der inventuraufnahme war. bei einer Plusinventur lieber noch mal nachsehen, bei einer Minusinventur den fehlenden Betrag auf 7... Schwund / 5... oder 1.... buchen - je nachdem wie du vorher immer eingebucht hast.

es wird als Verlust ( z.B. Diebstahl, Defekt, o.ä. ) abgerechnet denn eine zweite Inventur kostet meisst mehr als die Differenz!

Birne56  30.09.2012, 23:41

Stimmt bedingt. Hängt aber extrem von den Umständen, der Regelmäßigkeit der Ereignisse und dem Wert ab.

newcomer  30.09.2012, 23:42
@Birne56

so ist es!

XCreator 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:44
@Birne56

naja wenn ein umsatz von 600-700.000€ im jahr ist und ca, 6000€ fehlen dann wird doch wohl nichts groß kontroliert oder

XCreator 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:29

aber es können ja zb. kunden gewesen sein die geklaut haben oder mitarbeiter die mist gebaut haben an den kassen oder ausgängen. wird das etwa gar nicht geprüft vom markt oder sicherheitsunternehmen (falls das eingeschaltet wird bei sowas)??

newcomer  30.09.2012, 23:32
@XCreator

nun wenn es sich im nachhinein nicht beweisen lässt ob eventuell die Differenz schon bei letzter Inventur durch verzählen aufgeterten ist, möchtest du dann alle Mitarbeiter vor Gericht schleppen ? Was ist wenn entnommene Ware nicht korrekt eingebucht wurde oder ein Teil defekt war und nicht als solches verbucht ?

XCreator 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:35
@newcomer

naja wenn man sich videoaufnahmen anschaut lässt sich doch eigl viel herrausfinden was mitarbeiter falsch gemacht haben. oder wird sowas nicht kontroliert wenn eine differenz da ist?

newcomer  30.09.2012, 23:40
@XCreator

was sind Videoaufnahmen vor Gericht wert ? Keinen Pfifferling! Meisstens ist auch nicht exakt dargestellt was genau geschehen ist!

XCreator 
Beitragsersteller
 30.09.2012, 23:42
@newcomer

also werden videoaufnahmen überhaupt nicht kontrolliert bei differenzen?

Birne56  30.09.2012, 23:44
@newcomer

Eine Videoaufnahme kann Beweis unterstützend wirken. Denn dann habe ich einen Zeugen und der kann bestätigen, dass es genau so abgelaufen ist (und er es auch genau so gesehen hat), wie es auf dem Video zu sehen ist. Das ist ein sehr, sehr guter "Beweis" bzw. Zeuge. Ich habe da sehr gute Erfahrungen vor Gericht gemacht Aufgrund welcher Erfahrungen stützt du deine Aussage? Das würde mich wirklich interessieren und soll nicht als Angriff verstanden werden.