Was tun wenn noch Ehemann keinen Trennungsunterhalt zahlt und falsche Angaben macht??
Ich lebe seit fünf Monaten in Scheidung mein noch Ehemann weigert sich Trennungsunterhalt zu zahlen, hat auch keine Unterlegen die er bei meiner Anwältin bringen sollte eingereicht und über seinen eigenen Anwalt falsche Angaben gemacht. Kennt sich da jemand aus wie das dann über die Anwälte weiter geht?
3 Antworten
Kennt sich da jemand aus wie das dann über die Anwälte weiter geht?
Deine Anwältin sollte hier die richtige Ansprechpartnerin sein.
Trennungsunterhalt kann zwischen Trennung und Scheidung gefordert werden. Doch wann kann ich diesen verweigern und wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?
Ausführliche Informationen und Antworten auf deine Frage findest du hier:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/trennungsunterhalt-verweigern/12/
Wird beanspruchter Trennungsunterhalt nicht gezahlt und versäumt der Unterhaltsberechtigte die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs vor Gericht, verjährt der Trennungsunterhaltsanspruch in drei Jahren. Dies gilt nicht, wenn der Unterhaltsanspruch bereits gerichtlich zugesprochen (tituliert) wurde.
Du schreibst:
hat auch keine Unterlegen die er bei meiner Anwältin bringen sollte eingereicht ......
Wenn dein Noch-Ehemann einem Rechtsanwalt ein Mandat erteilt hat, muss er nicht zwingend Unterlagen persönlich bei deiner Anwältin einreichen.
Um welche Art von Auskünften geht es dabei?
und über seinen eigenen Anwalt falsche Angaben gemacht.
Seinen Anwalt zu belügen ist immer schlecht. Um welche Art von Falschaussagen geht es?
Wie lange weigert sich dein Ehemann bereits dir Trennungsunterhalt zu zahlen?
Welche Höhe an Trennungsgeld hat dir deine Anwältin in etwa ausgerechnet?
Von wo beziehst du ersatzweise Einkommen, solange dein Ehemann nicht zahlt?
Naja, wenn sich das über die Anwälte nicht regeln lässt, bleibt es deiner Anwältin am Ende nur übrig, den Unterhalt einzuklagen.
Dort fordert dann das Gericht die Unterlagen an und wenn er der Aufforderung nicht nachkommt, kann das sanktioniert werden. Ggf. kann dann sein Einkommen geschätzt werden und davon muss er dir Trennungsunterhalt zahlen.
Gibt es ein Urteil und er zahlt nicht, kann man dies auch durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Ob das Sinn macht ist eine andere Sache (man muss selber die Kosten vorstrecken und wenn es nichts zu holen gibt, ist das problematisch).
Aber da muss dich deine Anwältin näher beraten!
da kann Dir nur wirklich Dein eigener Anwalt weiterhelfen