Was tun wenn mein Eigentum in Besitz eines anderen ist und der das nicht hergeben will (Schlüsselbund inkl Wohnungs- und Autoschlüssel?
Guten Tag, mein Vermieter hat mein Schlüsselbund, das ich in die Aufzuglücke fallen lassen habe, auf Bitte meinerseits von dem Hausmeister rausholen lassen. An dem Tag wollte der Hausmeister die Schlüssel nicht hergeben mit der Begründung er arbeitet für die Vermieterin und ist verpflichtet die Schlüssel ihr abzugeben. So und nun will sich die Vermieterin schon seit ca einem Monat nicht melden, ihre Sekretärinnen sagen dauernd sie hätte keine Zeit. Da auch mein Garagenschlüssel dran ist, komme ich nicht an meine Winterreifen. Was kann ich tun? Die Polizei einschalten mit der Begründung dass ich Angst habe dass die Leute die in Besitz meiner Schlüssel sind einen Einbruch bei mir zu Hause planen usw? Wir können mittlerweile wirklich nicht alle Mann die Wohnung verlassen weil fremde Leute Zugang haben. Danke im Voraus
9 Antworten
Schriftlich auffordern,dir dein Eigentum umgehend zurück zu geben da du sonst gezwungen bist die Schlösser auszutauschen.Die Unkosten stellst du zwangsläufig dem Vermieter in Rechnung.
Mal sehen ob sich dann etwas rührt.
Der Hausmeister hat eine Unterschlagung begangen und seine Argumente sind für mich nicht nachvollziehbar, aber Strafrecht hilft hier nicht weiter. Warum dir keiner die Schlüssel aushändigen will/Kann finde ich mehr als komisch!
Der Hausmeister wird vom Fragesteller gebeten, den in den Schacht gefallenen Schlüssel zu bergen. Ganz egal, wem das Haus gehört oder wer sein Gehalt zahlt: der Schlüssel muss dem Verlierer ausgehändigt werden. Die Vermieterin hat in keiner Weise einen Anspruch auf dieses Fundstück und der Hausmeister kann nie und nimmer die Anweisung haben, sich so gesetzeswidirg zu Verhalten
.
Die Vermieterin zur sofortigen Herausgabe auffordern. Mit Klage Androhung.
Dann einstweilige Verfügung.
Kosten trägt dann die Vermieterin
die in Besitz meiner Schlüssel sind einen Einbruch bei mir zu Hause planen
wenn die im Besitz deiner Schlüssel sind, brauchen die doch nicht einbrechen, oder ?
Fürs erste solltest Du mit einem Anwalt drohen (hättest du schon längst tun sollen^^).
Das habe ich schon längst... Ohne Erfolg
Wenn Du wirklich einen Anwalt einschalten willst (kostet halt bisschen Geld), dann solltest Du das tun.
Ansonnsten kannst Du auch so zur Polizei gehen (nicht gerade die 110 anrufen) und den Fall schildern.
Ja ich würde gerne sofort zur Polizei gehen da ich blöderweise bis jetzt keine schriftliche Frist gesetzt habe und wirklich keine Lust mehr habe zu warten
Wird sich die Polizei darum kümmern oder ist das vorerst nicht deren Aufgabe
Könnte sein das die Polizei mit der Vermieterin spricht, sie vielleicht anruft. Wenn sie im Ort (kleiner Ort) wohnt. [wo man sich kennt]
Wohnt sie aber in einer anderen Stadt, oder weiter weg, wird meiner Meinung nach die Polizei nicht tätig, weil es sich hier nicht um eine Straftat handelt.
Hierbei handelt es sich um eine zivile Angelegenheit
+++ keine Straftat +++
was ist denn das für ein quatsch? euer hausmeister hat aber einen schaden - oder? schreib der vermieterin eine mail oder ein fax und verlange die herausgabe deines schlüssels und drohe damit einen anwalt einzuschalten.
Naa, der Hausmeister hat nichts falsches gemacht. (sofern er den Fragesteller nicht persönlich kennt^^)
Schließlich kann jeder ankommen und sagen ihm gehöre dieser Schlüssel.
Genau aus diesem Grund hatte ich auch nichts dagegen bis ich gemerkt habe dass es da nicht um den Hausmeister geht sondern die Vermieterin aus welchem Grund auch immer meine Schlüssel nicht hergeben will
naja, es ist aber doch schnell geklärt, dass man mieter in besagtem haus ist und wenn ich den hausmeister bitte meinen schlüssel aus dem schacht zu holen, kann ich den schlüssel ja auch beschreiben und den nachweis erbringen das es sich um meine wohnungsschlüssel und meine autoschlüssel handelt. der weg über die vermieterin war vollkommen überflüssig
Er könnte doch jederzeit beweisen, das es seine Schlüssel sind. Mit Ausweispapiere (die jeder hat) für die Wohnung, und mit dem Schlüssel für das Auto auch/ Kfz-Schein usw......
Hier ist etwas ganz anderes im Argen.
Ich vermute Forderungen der Vermieterin. Trotzdem dürfte sie nicht so handeln. Aber nachvollziehbar ist das schon.
Der Hausmeister hat nicht unterschlagen. Als Erfüllungsgehilfe der Vermieterin hat er genau das getan, was diese ihm aufgetragen hat, nämlich den Schlüssel, der sich im Bereich der Vermieterin befand, auch nur ihr auszuhändigen.
Unterschlagen tut hier die Vermieterin, die den Schlüssel nicht länger behalten darf, als unbedingt nötig, also eigentlich sofort bei allernächster Gelegenheit heraus geben muss. (Z. B. Abholung durch den Mieter in den Geschäftsräumen der Vermieterin am allerersten Arbeitstag unmittelbar nach Öffnung. Behält sie ihn absichtlich länger oder verhindert sie einfach nur, dass der Mieter wieder zu seinem Eigentum kommt, begeht sie mindestens Fundunterschlagung.