Was tun mit aufgelöstem Kautionssparbuch?
Meine ehemalige Vermieterin meinte, sie würde mir das aufgelöste Kautionssparbuch zusenden. Nun die Frage: Wie komme ich dann an das Geld ran? Ich habe nur noch Konten bei der DKB, die ja kaum Filialen hat, sondern nur online/telefonisch zu erreichen ist.
Danke euch!
4 Antworten
Die Aussage deiner Vermieterin verstehe ich so, dass du das entwertete Sparbuch bekommst, das du dann entweder aufbewahren oder (nach Prüfung der Eintragungen) wegwerfen kannst.
Das Guthaben wird sie dir vermutlich überweisen.
Das Kautionssprabuch läuft auf die Vermieterin. Sie löst auf und bekommt den Betrag auf ihr Konto ausgezahlt. Dann überweist die Vermieterin Dir den Betrag inkl. Zinsen.
Das Kautionssprabuch läuft auf die Vermieterin
Das glaube ich nicht. In der Fragestellung steht geschrieben, dass der Vermieter das aufgelöste (?) Sparbuch an den Mieter sendet.
Wenn das Sparbuch über den Vermieter läuft, kann dieser nichts zusenden.
Ich tippe hier eher auf ein Sparbuch des Fragestellers mit entsprechender Verpfändungserklärung.
Das kann aber nur der Fragesteller beantworten.
Das Sparbuch ist doch Pille-Palle!
Wichtig ist, dass sie das Geld auf Ihr Konto übeweist oder Ihnen mit dem Sparbuch die erforderliche Freigabebescheinigung zukommen läßt.
Damit können Sie dann bei de Kontoführenden Bank oder Sparkasse unter Vorlage des Buches über die Kaution verfügen.
Das ggfs. entwertete Sparbuch können Sie sich dann als Erinnerung an die Wand pappen oder, falls es unentwertet auf Ihren Namen lautet, darauf tapfer Vermögen ansparen.
Alles klar! Sie hat auch was von überweisen geschrieben. Nur wusste ich nicht, ob sie damit meinte, sie überweist mir nur einen Teilbetrag der Kaution. Davon war nämlich auch mal die Rede.
Aber dann warte ich erst mal die Überweisung ab. Danke!
Wie Du an das Geld kommst?
Du gehst mit dem Sparbuch und der Freigabeerklärung zu der Bank wo das Sparkonto geführt wird.
Dort lässt Du dir das Geld auszahlen oder auf eins deiner Girokonten überweisen.
Wie das hier genau gehandhabt wurde weiß man natürlich nicht.
Möglich wäre auch, so kenne ich das aus meiner Vergangenheit als Mieter, Sparbuch läuft auf den Namen des Mieters und der Vermieter hat die Verpfändungs- und Freigabeerklärung. Nur mit der Freigabeerklärung kommt der Mieter an das Geld.
Kautionssparbücher laufen in der Regel auf den Namen des Vermieters. Der Mieter kann dann natürlich kein Geld abheben oder gar auflösen. Nur der Vermieter.