Was sagt mir der Freibetragsbescheid?

1 Antwort

Der Freibetragsbescheid wurde auf Grund des letzten Steuerausgleiches erstellt. Den kannst Du bei Deinem Dienstgeber abgeben, und der wird diesen bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Was bedeutet, daß Du monatlich netto mehr rausbekommst.

Allerdings musst Du im Folgejahr wieder einen Jahresausgleich machen und natürlich die entsprechenden Sonderausgabe/Werbungskosten nachweisen. Wenn diese ev. weniger geworden sind als im Vorjahr (oder ganz wegfallen), wirst Du Steuer nachzahlen müssen !!

Besser ist es, keinen Freibetragsbescheid anzufordern (ist anzukreuzen), bzw. diesen NICHT beim Dienstgeber abzugeben. Dann bekommt man monatlich zwar netto etwas weniger raus, aber dafür beim nächsten Jahresausgleich einen grösseren Betrag. Wenn man´s montlich bekommt, verläppert sich das, und so kommt es auf einmal.

Und wenn man keine Abschreibposten mehr hat, braucht man auch nix nachzahlen.....