Was sagt das Gesetz zur Ruhestörung an Sylvester?
Ich möchte eine Party machen. Könnt ihr mir sagen wie lange ich da an Sylvester laut sein darf?
14 Antworten
Meist in Gemeindeordnungen geregelt wie zb hier
§ 11 Ausnahmen vom Verbot ruhestörender Betätigungen während der Nachtzeit und der Benutzung von Tongeräten (1) Vom Verbot der Betätigungen, die die Nachtruhe (Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr) zu stören geeignet sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes folgende Ausnahmen allgemein zugelassen: 1. für die Nacht von Silvester auf Neujahr gilt keine zeitliche Einschränkung. 2. für den Bereich des festgesetzten Veranstaltungsgeländes in der Ortschaft Warstein anlässlich der Herbstkirmes im Monat Oktober von Freitag bis Sonntag bis 24.00 Uhr (2) Für den in Absatz 1 Ziffer 2 genannten Bereich und Zeitraum wird als Ausnahme von § 10 Abs. 1 und 2 Landes-Immissionsschutzgesetz allgemein zugelassen, Tongeräte bis 70 dB (A) zu betreiben.
Wenn ich nicht irre, wird die Ruhezeit unterbrochen.Vom 31.12 16 Uhr bis zum 01.01.8 Uhr dürfen Feuerwerkskörper gezündet werden.Bin mir aber nicht sicher.
naja das mit den 22Uhr ist ja auch nicht mehr so ganz aktuell sobald sich jemand in seiner Ruhe gestört fühlt (egal welche Uhrzeit) kann er dies der Polizei melden aber ich denke mal Silvester wird das eher nicht der Fall sein es sei den man hat solche Nachbarn wie ich die sich letztes Jahr um 0.10Uhr wegen den Raketen beschwert haben und die Polizei gerufen haben aber diese haben nichts gemacht die haben das eher lächerlich gefunden
Das Gesetz sagt nichts zu Sylvester.
Falls Du den letzten Tag des Jahres meinst - das ist Silvester. Mit i.
Auch wenn es in in Urteilen heisst: Ab 22 h muß auf die Nachtruhe der Nachbarn Rücksicht genommen werden. Silvester wird sich niemand darüber aufregen.
Eigendlich muss man ab 22 uhr Partys oder sonstiges auf Zimmerlautstärke halten, aber wie die anderen Dir schon sagten entweder Du sagst den Nachbarn bescheid, oder Du lädst sie auf n glas ein. Frohes Neues Jahr und lass es krachen!